Botanischer Verein zu Hamburg nimmt Stellung

Gefährden Ausgleichsmaßnahmen die Landwirtschaft in Hamburg?

Hamburg. Nicht der Naturschutz ist schuld am „Flächenfraß“, sondern die Ansprüche durch Gewerbe- und Wohn-Bebauung plus Infrastruktur, urteilen Naturschützer vom Botanischen Verein Hamburg. Für einen Eingriff in den Naturhaushalt ist die Kompensation der Verluste für den Naturhaushalt notwendig und gesetzlich vorgeschrieben. Die Kompensationsmaß-nahmen sind Bestandteil der Eingriffe – es ist also aus ökonomischer und ökologischer Sicht notwendig Eingriffe zu vermeiden oder zu minimieren. Wenn die Landwirtschaft in Hamburg Zukunft haben soll, darf nicht die Wirtschaft die Flächen zweckentfremden wollen. Ob in Altenwerder oder anderswo – wo eine höhere Rendite winkt, hat die Landwirtschaft das Nachsehen. Mitunter kommen private Investoren sogar auf die Idee, Landwirtschaftflächen aufzukaufen und auf den Tag zu warten, an dem man den Ackerbau aufgibt. So geschehen im Landschaftsschutzgebiet im Volksdorfer Osten. (50 ha Acker und Grünland) Die Handelskammer Hamburg machte im Jahre 2010 Vorschläge zur Ausweisung neuer Gewerbeflächen (Hamburg 2030. Ein Projekt der Handelskammer Hamburg). Darin wurden Landwirtschaftsflächen in großem Maßstab in Gewerbegebiete umgeplant. U. a: Billwerder 85 ha, Neuland-Ost 84 ha, Gut Moor 65 ha, Wendlohe Nord 30 ha, in Rahlstedt 23+29 ha. Ausgleich für diese Flächenverluste für die Landwirtschaft und den Naturhaushalt wurde nicht mit geplant Zu den „Entwicklungsherausforderungen“ bemerkten die Autoren: „Umgang mit Partikularinteressen, Landwirtschaft“. Das klingt so, als sei nur die Handelskammer zu übergreifendem Planen in der Lage. In der Rahlstedter Feldmark stehen die Flächen an der Grenze zu Barsbüttel derzeit im Focus eines Gutachtens. Präsident der Handelskammer Hamburg war damals Frank Horch, heute Präses der BWVI und zuständig auch für Landwirtschaft. Für die Agrarabteilung, die (wie die Forst) zwischen Wirtschaft und Verkehr und Sonstigem eingezwängt ist, ist es kaum möglich, die Interessen der Landwirtschaft zu vertreten. Man kritisiert an dem naturschutzrechtlich gebotenen Ausgleich für die Flächen-Umwertung herum und erfindet umständliche Verwaltungsstrukturen, statt die Ursachen zu benennen. Die landwirtschaftlich geprägte Kulturlandschaft in und um Hamburg zu erhalten, gehört aber zu den im Landschaftsprogramm Hamburg festgeschriebenen Zielen. Naturschutz erschöpft sich nicht im Ausweisen von Naturschutzgebieten, sondern umfasst auch die „Normal-Landschaft“. Dazu braucht der Naturschutz landwirtschaftliches Know-how. Viele Landwirte profitieren inzwischen von Extensivierungsverträgen, die sie freiwillig mit der BSU abgeschlossen haben. Aber auch bei Ausgleichsmaßnahmen gehen Landwirte nicht leer aus, vielmehr finden auch dadurch Betriebe eine Einnahmequelle. Die beschworenen Konflikte existieren manchmal gar nicht. Es ist an der Zeit, Landwirtschaft und Wald aus dem Zugriff der Wirtschaftsbehörde zu befreien findet Horst Bertram vom Botanischen Verein, denn so kann die Agrar- und Forstverwaltung die ihr zugedachten Aufgaben, zu denen mehr und mehr ökologische Belange gehören, nicht wahrnehmen. Beide Bereiche gehören zur Umweltbehörde. Wann wird der Senat sich dieser Einsicht anschließen?

 

Den Originalartikel finden Sie unter: www.botanischerverein.de