Mitgliedschaft


Vereine, die an einer bundesweiten Vertretung auf diesen Gebieten interessiert sind, jedoch nicht zu einem Bundesverband gehören, sind zu einer Mitgliedschaft im Naturschutzforum Deutschland e. V. eingeladen. Aber auch Bundesverbände und Stiftungen sind wichtige Mitglieder, sofern sie ihr Tätigkeitsspektrum erweitern wollen. Der Mitgliedsbeitrag ist niedrig, die Vereinsautonomie der Mitglieder wird nicht angetastet. Der Verband arbeitet dezentral. Weisungsgebend wäre der Dachverband nur im Bereich von Bundesverfahren, die dem Mitglied gem. § 59 (§ 29 alte Fassung) Bundesnaturschutzgesetz zugesandt werden. Ansonsten kann jeder Mitgliedsverein selbst bestimmen, welche Verfahren interessieren und zugestellt werden sollen. Dabei geht es um die Möglichkeit zur Information, nicht um eine Verpflichtung zur Bearbeitung. Eine Abstimmung mit Vereinen, die in der Nachbarschaft arbeiten, ist eventuell erforderlich, um Doppelaussagen zu vermeiden.

Das Wichtigste aber ist, dass sich die Mitglieder im Präsidium `wiederfinden´. Nicht Bundesverbände vertreten die kleineren Vereine, sondern diese wirken als Landesvertretungen in der Spitze gleichberechtigt und weichenstellend mit. Zur Zeit gehören dem Präsidium vierzehn Mitglieder an, davon Vertreter aus neun Bundesländern (darunter befinden sich sechs gemäß § 29 BNatSchG a. F. anerkannte Landesverbände) und drei Bundesverbände.

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