NAFOR Jahresbericht 2014

Ein Schwerpunktthema betraf den breiten Komplex der Kompensationen von Eingriffen in die Landschaft. Seit Jahren sind Verursacher von Eingriffen daran interessiert, möglichst wenig Ausgleichs-und Ersatzmaßnahmen auferlegt zu bekommen und –falls doch – diese nur zögerlich oder gar nicht umzusetzen. Dabei kommt der Umstand zugute, dass die unteren Behörden personell kaum in der Lage sind, die Umsetzung der verfügten Auflagen zu überwachen. So wurde von Seiten NaFors und anderer Verbände bei einer agrarindustriellen Anlage  im Bereich des Wiehengebirges konkret nachgerechnet, dass nur 10% der Auflagen erfüllt worden waren und man es dabei beließ. In den achtziger Jahren mussten bauliche Veränderungen vielfach noch im Flächenverhältnis 1:2 ausgeglichen werden, heute

können wir froh sein, wenn im Verhältnis zum überbauten Areal eine gleich große Fläche stillgelegt wird. Leider bedienen sich Planer immer öfter spezifischer Berechnungsschlüssel, die zum Beispiel weniger schutzwürdige Vegetation hinsichtlich des Ausgleichsbedarfs niedriger bewerten, obwohl vor allem der Verlust an Fläche zählt.

Beim „Flächenfraß“ stehen die Bauaktivitäten von Siedlung und Gewerbe mit Abstand im Vordergrund, auch auf Kosten landwirtschaftlicher Flächen. Das wiederum führt zu einem immer höheren Druck auf die verbliebenen Saumbiotope. Ein flächenhaftes Ärgernis zeigt sich darin, dass die satzungsmäßig vorgegebenen Abstände zu Gewässern und Wegen immer geringer werden oder gar nicht mehr vorhanden sind. Die Wiederherstellung dieser Streifenbiotope bis hin zur Wiedereinrichtung ehemaliger breiter Schaftriften gehört nach NaFor-Auffassung zu den ständigen Aufgaben von Gebietskörperschaften, deren Eigentum fremdgenutzt wird, statt dass hier Blühstreifen bis zur Samenreife ihre Entwicklung während der gesamten Vegetationsperiode nehmen können. .

Der Biotopverbund bestimmt nach wie vor zahlreiche ministerielle und kommunale Fördermaßnahmen, zum Teil unterstützt oder ausgeführt durch Naturschutzverbände und Stiftungen wie die Bingo-Umweltstiftungen oder DBU. Auch Mitgliedsverbände von NaFor sind hier mit kleineren oder großflächigen Projekten eingebunden. Hilfreich sind bundesweit durchgeführte Maßnahmen der Gebietskooperationen gemäß der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Die Bestandsaufnahmen machen deutlich, wie stark Gewässer zweiter Ordnung belastet sind. In einem Bundesland wie Niedersachsen betrifft das mehr als 70%, allerdings vor weiterer Degradation bewahrt durch das „Verschlechterungsverbot“, das von NaFor begrüßt wird.

Zum Schutz des Grundwassers und der Sandlückenmesofauna wurde von NaFor die Senkung des Nitrats einschließlich der düngebedingt eingetragenen Begleitstoffe angemahnt. Nach einer leichten Erholungsphase steigt der Nitratgehalt wieder an, in den agrarindustriell bestimmten Gebieten Westfalens und Norddeutschlands überdurchschnittlich stark. Während diese Situation oberflächennahe auch schon in den siebziger Jahren nachgewiesen wurde (120 mg und höher/ltr), ist die durch das Sandgefüge vordringende Nitratfront nunmehr in tieferen Zonen bis hin zu tiefen Trinkwasserbrunnen bis 18m und tiefer nachweisbar. Das Naturschutzforum  sieht in der Ausdehnung von kontrollierten Wasserschutzgebieten und die Bodenberuhigung durch Aufforstung und Dauerbrachen einen Weg aus diesem Dilemma. Das Verschneiden von Trinkwasser ist nur ein Notbehelf.

Im Berichtsjahr ging es verbandspolitisch auch um die Verhinderung des Baus einer Salzpipeline, die vom Einzugsgebiet der Werra/Oberweser bis zum Jadebusen im Gespräch war. Unverständlicherweise sprachen sich dafür auch politische Gruppierungen in Hessen aus, obwohl hätte bekannt sein müssen, dass die Salzvegetation, aber auch touristische Interessen davon sehr negativ betroffen gewesen wären. NaFor hat sich für die

Entsalzung der Abläufe in die Weser ausgesprochen, nicht aber für die weitere Verklappung in einen der großen deutschen Flüsse.

Die Trassenfrage für die Höchstspannungsleitung von der Nordsee in die Hauptverbrauchsgebiete des Südens wurde weiter diskutiert. Dabei wurde einvernehmlich mit Bürgerinitiativen die Verlegung der Kabel in den Boden gefordert, vor allem dort, wo sensible Gebiete wie Flussniederungen, Bruthabitate bedrohter Arten (z.B. Wiesenweihe) sowie Siedlungen betroffen sind. Der Verlauf der Trassen sollte öffentlich vorgestellt und mehrheitlich akzeptiert werden können.  Derartige Abstimmungen laufen mit Tennet und Eon seit Jahren.

Dass sich junge Wölfe aus den angestammten Rudeln auf den militärischen Übungsplätzen in der Lausitz und Lüneburger Heide absetzen und neue Reviere weiter westlich suchen, ist zu erwarten gewesen. Darum kümmern sich inzwischen zahlreiche Wolfsbeauftragte der Jägerschaft und der Naturschutzvereine. Der nahe dem Waldkindergarten in Goldenstedt (Nds.) beobachtete Wolf wurde Schafen zum Verhängnis. NaFor hält es angesichts der Notwendigkeit des Einsatzes von Schafen in der Landschaftspflege für erforderlich, die Schäden schnellstmöglich durch das Land zu ersetzen, ähnlich wie bei Wildgänsen, das gilt auch für den genetischen Nachweis, andernfalls würde sich die Forderung nach ausnahme-genehmigten Abschüssen verstärken. Ansonsten gibt es Vergrämungen, die Wirkung zeigen, sobald Wölfe den Wohnhäusern zu nahe kommen. Dabei sollen die Tiere lernen, dass es

besser ist, Abstand zu halten. Besuche von NaFor-Angehörigen in Polen (Slonsk) erbrachten trotz intensiver Suche keine erfolgreichen Beobachtungsergebnisse, obwohl Wildbiologen wussten, dass sich ein Rudel in der Nähe aufhielt.

Bei einzelnen Projekten von NaFor-Mitgliedsvereinen wurden -auch gemeinsam mit Landfrauen- naturnahe Gärten entwickelt oder völlig neu auf kommunalem Grund angelegt, unterstützt von Schulen, Jägerschaften und Bürgervereinen, auch im Sinne von Gartenbauvereinen. Dabei ging es um Heil- und Küchenkräuter, Obstwiesen mit alten Hochstammsorten, Wallhecken oder kleine botanische Gärten zur Förderung der Artenkenntnis. Dieses Miteinander verschiedener Interessengruppen hat sich sehr bewährt und soll auch künftig fortgeführt werden.