Naturschutzform Deutschland: Staatliche Tierwohlkennzeichnung ist kein Beitrag für Tier-, Natur- und Verbraucherschutz

Bundeslandwirtschaftsministerien Klöckner hat am 6. Februar ihr wichtigstes politische Projekt der Öffentlichkeit vorgestellt: ein staatliches Tierwohlkennzeichen. Dieses besteht aus drei Stufen: eine Eingangsstufe, bei der die Tiere geringfügig mehr Platz als gesetzlich vorgeschrieben haben müssen, eine Zwischenstufe und eine Premiumstufe mit weiteren Tierschutzanforderungen.

Das Naturschutzforum Deutschland (NaFor) zeigt sich enttäuscht über das neue Kennzeichen. Zwar ist die Grundidee des Bundesministeriums richtig, Verbraucher darüber zu informieren, wie die Tiere in den Ställen gehalten werden. Denn über ein geändertes Verbraucherverhalten kann durchaus Einfluss genommen werden, dass sich die Tierhaltung mittel- bis langfristig verbessert. Allerdings dürften Großbetriebe mit Intensivtierhaltung, bei denen die Tierschutzprobleme häufig am größten sind, kaum Interesse an dem Kennzeichen haben. Denn die Teilnahme der landwirtschaftlichen Betriebe an dem Tierwohllabel ist freiwillig und eine Kennzeichnung von Fleisch, welches nur unter den gesetzlichen Mindestanforderungen hergestellt wurde, ist gar nicht vorgesehen. Das staatliche Tierwohlkennzeichen wird den ohnehin schon jetzt bestehenden Labeldschungel vergrößern, so dass der Verbraucher keine wirkliche Orientierung bei seiner Kaufentscheidung an der Ladentheke findet. Innovation im Tierschutz sieht anders aus.

Die von Ministerin Klöckner vorgestellten freiwillig zu erfüllenden Minimalzugeständnisse für die Tiere als „Tierwohlkennzeichen“ zu bezeichnen, ist daher mehr eine 70 Millionen teure Werbestrategie des Bundes, als eine Abkehr der Intensivtierhaltung: Kastenstände und Vollspaltenböden sind weiterhin erlaubt; Mastschweine mit über 110 kg dürfen selbst in der Premiumstufe auf gerade mal 1,5 qm gehalten werden, davon 0,5 qm Auslauf. Die erste Stufe unterschreitet sogar den gesetzlichen Mindeststandard, denn das EU-weite Verbot des routinemäßigen Kupierens der Schweineschwänze ist kein Ausschlussgrund.

Das staatliche Tierwohlkennzeichen ist weder ein sinnvoller Ansatz, die Tierhaltung in der Landwirtschaft verantwortungsvoll umzugestalten noch die immensen Belastungen durch die landwirtschaftliche Tierproduktion für Natur- und Umwelt abzusenken. In die Zukunft für das Gemeinwohl ausgerichtete Politik sieht anders aus.