Ziele


Der Anlass zur Gründung

In Deutschland arbeiten zahlreiche Vereine und Stiftungen zugunsten von Natur, Landschaft und Umwelt in den Grenzen eines Bundeslandes. Darunter befinden sich Neugründungen ebenso wie Verbände, die schon zur kaiserlichen Zeit aktiv waren.

Das gemeinsame Ziel ist die Bewahrung, Erweiterung und Erforschung von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere unter Beachtung der Erhaltung natürlicher Ressourcen. Ein wichtiger Gesichtspunkt ist auch die Förderung der Gesundheit des Menschen und seiner Erholung in einer schönen Umwelt. Das sind die Lebensgrundlagen aller Menschen. Sie werden im Rahmen der Biotopentwicklung, Landschaftspflege, des Artenschutzes und der ökologischen Vorsorge gesichert.

Um aktiv wirken zu können, bedarf es auch einer Vertretung auf Bundesebene. Denn zahlreiche Eingriffe in die Güter Boden, Wasser und Luft werden über Bundesgesetze geregelt. Das betrifft die Flurbereinigung und Gewässerunterhaltung, den Fernstraßenbau, militärische Übungsplätze, Bundeswasserstraßen, den Schutz des Waldes, aber auch die Wasserbeschaffung, den Immissionsschutz, Ökolandbau und Siedlungsbau, die Umweltverträglichkeit und die Beschaffung von Umweltdaten – um nur einige Aspekte zu nennen.

Dezentral und niedriger Beitrag

Vereine, die an einer bundesweiten Vertretung auf diesen Gebieten interessiert sind, sind zu einer Mitgliedschaft im Naturschutzforum Deutschland e. V. (NaFor) eingeladen. Aber auch Bundesverbände und Stiftungen sind wichtige Mitglieder, sofern sie ihr Tätigkeitsspektrum erweitern wollen. Vorteilhaft ist ein sehr geringer Mitgliedsbeitrag. Auch die Vereinsautonomie der Mitglieder wird nicht angetastet. NaFor arbeitet dezentral. Weisungsgebend wäre der Dachverband nur im Bereich von Bundesverfahren, die dem Mitglied gem. § 63 Bundesnaturschutzgesetz und § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz zugesandt werden. Ansonsten kann jeder Mitgliedsverein selbst bestimmen, welche Verfahren gewünscht werden. Das ist eine Information, keine Verpflichtung zur Bearbeitung.

Welche weiteren Aufgaben das NaFor bearbeitet, ist der anliegenden Satzung zu entnehmen (§ 2 Zweck und Aufgaben). Danach steht die Förderung und Koordinierung der angewandten Ökologie, Landschaftspflege, Umweltbildung und umweltfreundlichen Technologien – auf wissenschaftlicher Basis – bundesweit und international im Vordergrund.