Fachtagung „Zoologischer und botanischer Artenschutz in Mitteleuropa“ – Veranstaltungen der AAT Jena im Oktober 2025

Einladung / Programm zur 33. Fachtagung „Zoologischer und botanischer Artenschutz in Mitteleuropa“

Zur Fachtagung vom 24. – 25. Oktober 2025 in Jena wird eingeladen.

Tagungsprogramm 2025 Artenschutz PDF
Anmeldeformular Tagung Artenschutz 2025 PDF

Arbeitsgruppe Artenschutz Thüringen e.V.
Thymianweg 25
D-07745 Jena

Tel.: 03641 617454

Webpräsenz: www.ag-artenschutz.de/


100 Jahre aktiv im Gebiet der südlichen Nordsee

Der Mellumrat e.V. ist eine Naturschutz- und Forschungsgemeinschaft, die 1925 zum Schutz der Insel Mellum gegründet wurde.
Heute betreut der Verein im UNESCO-Weltnaturerbe Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ neben der Insel Mellum auch das Strombauwerk Minsener Oog und die Insel Wangerooge sowie im Binnenland das Naturschutzgebiet „Sager Meere, Kleiner Sand und Heumoor“.
In den einzelnen Schutzgebieten im Nationalpark unterhält der Verein Stationen, in denen Naturschutzwarte wohnen und arbeiten. Die Naturschutzwarte sind naturkundlich interessierte Menschen, die sich freiwillig und ehrenamtlich dem Naturschutz widmen.

Festveranstaltung des Mellumrats im Wattenmeer-Besucherzentrum Wilhelmshaven am 10. Oktober 2025. Der Vorsitzende Dr. Holger Freund (am Rednerpult) begrüßte zahlreiche Gäste. Grußworte sprachen die Umwelt-Staatssekretärin Anka Dobslaw und der Leiter der Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer Peter Südbeck. Der Ehrenvorsitzende Dr. Thomas Clemens referierte über die historischen Verdienste bekannter Pioniere des Küsten- und Seevogelschutzes wie Wilhelm Krüger, Heinrich Schütte, Richard Tantzen und Karl Sartorius. Es folgten Fachvorträge der Professoren Franz Bairlein und Helmut Hillebrand sowie von Dr. Benedikt Wiggering. Foto: BSHnatur.

Am Dümmer bildet der Mellumrat mit der Biologischen Schutzgemeinschaft Hunte Weser-Ems e.V. (BSH) und dem NABU die Arbeitsgemeinschaft Naturschutzring Dümmer e.V. (NARI), dem Partner der dortigen Naturschutzstation.
Als Gründungsmitglied im Naturschutzforum Deutschland e.V. (NaFor) ist der Mellumrat Hauptansprechpartner für die marinen Belange, angefangen beim Arten- und Biotopschutz von Tieren der Feuchtgebiete bis hin zu Planverfahren von Gasleitungen und Windkraftanlagen auf hoher See und entlang der Küste.
Der Mellumrat ist Partner des Nationalparks und UNESCO-Biosphärenreservates. Die ehemalige Mellumbake ist das Symbol des Mellumrates.

Quelle: Homepage des Mellumrats (www.mellumrat.de).

Weitere Informationen:
NVN & BSH Nordd. Biotope 21 (2005) Wangerooge. – Naturparadies im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer. Mathias Heckroth. 021 – Wangerooge.pdf

NaFor & BSH Nordd. Biotope 28 (2021) Das Naturschutzgebiet Sager Meere, Kleiner Sand und Heumoo rals Teil des FFH-Gebietes 012 „Sager Meere, Ahlhorner Fischteiche und Lethetal. Dr. Sabine Baumann. 028 – Sager Meere.pdf

sowie Veröffentlichungen von Dr. F. Goethe, Prof. Dr. Wolfgang Hartung, Gerhard Großkopf, Hans-Rudolf Henneberg und Dr. Hermann Blindow 


Mit dem Fahrrad zu den Wurzeln des Naturschutzes im Landkreis Emsland, an der Grenze zu Cloppenburg und Osnabrück

NaFor-Mitglied BSH informiert über Moorschutz und Naturschutzinitiativen in der Region

Mit dem Fahrrad in die Bockholter Dose und die Vreeser Wiesen. Foto: BSHnatur

Spannende und aufschlussreiche Informationen erhielten die Teilnehmenden der Fahrradexkursion in die Bockholter Dose und die Vreeser Wiesen am letzten Wochenende. Bei der Gemeinschaftsveranstaltung der Biologischen Schutzgemeinschaft Hunte Weser-Ems e.V. (BSH) und des Umweltbildungszentrums (UBZ) Vrees ging es zunächst vom UBZ aus Richtung Moorlehrpfad und Bockholter Dose. Wer kein eigenes Fahrrad dabeihatte, radelte auf den UBZ-Fahrrädern, die bei Gründung des Zentrums – wie zahlreiche andere Ausstattungsgegenstände – von der BSH finanziert worden waren.

Mehr als 10 000 Jahre Erd- und Vegetationsgeschichte waren am Moorlehrpfad anschaulich zu erleben. Auch die historische Bedeutung der Moore als Schaf- und Bienenweide, für den Torfstich und den Anbau von Buchweizen wurden thematisiert. „Unsere Moore sind ein Archiv der Landschaftsgeschichte“, erläuterte Karin Geyer, die als Diplom-Geographin das UBZ seit über zwanzig Jahren leitet.

Christiane Lehmkuhl, BSH-Vorsitzende, hob die ökologische Bedeutung der Moore als Lebensraum für seltene Tier- und Pflanzenarten hervor. In der aktuellen Problematik des Klimawandels seien die Moore vor allem wegen ihrer Fähigkeit, große Mengen Kohlenstoff zu speichern, in den Fokus gerückt.

5 ha BSH-Eigentumsfläche in den Vreeser Wiesen. Foto: BSHnatur

Doch auch die Moorrandbereiche und angrenzenden Wiesen seien von großem ökologischen Wert. „In den extensiv bewirtschafteten Vreeser Wiesen finden Wiesenvögel wie Kiebitz oder Großer Brachvogel einen optimalen Lebensraum. Die BSH hat deshalb bereits vor Jahrzehnten hier 5 ha gekauft, um diese Flächen gemeinsam mit dem Landkreis Emsland für den Naturschutz zu sichern“, so Lehmkuhl.

Das langjährige Engagement der BSH im Hümmling begann bereits vor einem halben Jahrhundert, als der Naturschutz noch keine Lobby hatte und politisch dem Landwirtschaftsministerium untergeordnet war. Damals wehrten sich örtliche Aktive gemeinsam mit der BSH gegen die Vertiefung und Begradigung der Marka. Der damalige Landwirtschaftsminister Klaus-Peter Bruns wurde an die Marka geholt. Auch mit seinem Nachfolger Gerhard Glup gab es heftige Auseinandersetzungen, bis schließlich mit Werner Remmers ein Emsländer zum ersten Umweltminister in Niedersachsen ernannt wurde. „Insofern ist die Gegend hier um Vrees nicht nur ein Zeugnis der Landschaftsgeschichte, sondern auch der Naturschutzgeschichte“, so Lehmkuhl. 

Aus diesen ersten Aktionen Mitte der 1970er entwickelten sich zahlreiche weitere Aktivitäten. Neben der Gründung des UBZ als gemeinsame Initiative von BSH und Gemeinde Vrees geht auch der Bau des ersten Schafstalls sowie des ersten – mittlerweile erneuerten – Aussichtsturms auf das Engagement der BSH und die gute Kooperation mit der Gemeinde Vrees zurück. Die Einrichtung der Ökologischen Station Raddetäler wurde ebenfalls von der BSH unterstützt und wird weiterhin im Beirat begleitet.

Ein Fazit zog die Exkursionsgruppe beim letzten Haltepunkt, der Beobachtungshütte der „Dosenmoortour“ mit Ausblick auf die BSH-Flächen:  Naturschutz könne nur gelingen, wenn alle Beteiligten mit ins Boot geholt würden. Neben dem behördlichen und außerbehördlichen Naturschutz käme vor allem den betroffenen Landwirten als Flächeneigentümer oder Anlieger hier eine Schlüsselrolle zu. Wenn diese für ihre Arbeiten im Sinne des Naturschutzes angemessen entlohnt würden und mitmachten, dann sei man auf einem guten Weg.

 


Malwettbewerb ARTenkenntnis FörTaxCon

Wettbewerb im Rahmen der FörTaxCon3 am 28. & 29.11.2025 online unter dem Motto „Artenkenntnis grenzenlos“

Auszug:

…inspiriert vom Zuspruch und den tollen Beiträgen der vergangenen FörTaxCon2 freuen wir uns sehr, auch dieses Mal wieder zum Malwettbewerb ARTenkenntnis einzuladen! Ob mit Bleistift, Tusche, Kugelschreiber oder digitalem Zeichenstift – wer sich für Naturund Artenvielfalt begeistert, hat vielleicht schon einmal ein Tier, eine Pflanze oder einanderes faszinierendes Lebewesen zu Papier gebracht. Von spontanen Skizzen bis zuaufwendigen Illustrationen oder wissenschaftlichen Zeichnungen: Alles ist willkommen! Der Wettbewerb ist Teil unserer diesjährigen Konferenz FörTaxCon3, die unter dem Leitmotiv Artenkenntnis grenzenlos steht. Gemeinsam mit einer Fachjury aus Kunstund Wissenschaft wählen wir zehn besonders ausdrucksstarke Werke aus, die sowohlim Museum Koenig Bonn (Leibniz-Institut zur Analyse des Biodiversitätswandels) als auch online während der Konferenz ausgestellt werden. Das Publikum kürt während der Konferenz die Preisträgerin oder den Preisträger.

Weitere Information und Anmeldung unter: www.foertax.de


Artenvielfalt in Deutschland nur lokal stabil

aus den VBIO-Newsletter 36 / 2025

Eine umfassende Analyse von Proben der letzten 40 Jahre ergab, dass die Biodiversität auf lokaler Ebene stabil geblieben ist. Alles in Ordnung also? Leider nein. „Es sind viele Arten aus ihren Ökosystemen verdrängt worden oder regional ausgestorben. Doch sie wurden von neuen, eingewanderten ersetzt, die besser an die Umweltbedingungen angepasst sind“, erläutert Prof. Dr. Henrik Krehenwinkel aus den Umweltbiowissenschaften (der Universität Trier)…

Zunächst erscheint es erstaunlich, dass diese Erkenntnisse bisher unentdeckt blieben. Die Ursache liegt darin, dass oft nur prominentere Arten wie Pflanzen und Wirbeltiere untersucht werden. Die Trierer Forschenden weiteten das Spektrum aber auf deutlich kleinere Ebenen wie Pilze, Plankton, Algen oder Gliederfüßer aus, von denen sie zehntausende Arten untersucht haben. Diese spielen in der Nahrungskette eine unverzichtbare Rolle.

Möglich machte das eine innovative Verwendung der Umweltprobenbank des Bundes, die vom Umweltbundesamt koordiniert wird. Die Probenbank wurde 1985 zur Erfassung des Zustandes und der Schadstoffbelastung der Umwelt und des Menschen in ganz Deutschland konzipiert. Für die Sammlung der Biotaproben aus Schlüsselregionen in ganz Deutschland ist seit Beginn eine Trierer Projektgruppe zuständig. Dementsprechend viel Erfahrung ist am Standort im Umgang mit den Daten vorhanden….
Es entstand eine einzigartige, lückenlose Datenserie, mit der die Forschenden 40 Jahre in die Vergangenheit blicken konnten. So kann die Entwicklung der Biodiversität, beispielsweise auch konkret des Insektensterbens in Deutschland, erstmals überhaupt richtig verstanden werden.

Zukünftige Forschung sollte sich nun vor allem auf die Rolle der gefundenen Arten in ihren jeweiligen Ökosystemen und Nahrungsketten konzentrieren, so Krehenwinkel. Außerdem könnten die Umweltproben als Frühwarnsystem fungieren, um etwa den Rückgang lokaler oder das Aufkommen problematischer invasiver Arten festzustellen.

Der vollständige VBIO-Text kann hier aufgerufen werden: www.vbio.de/aktuelles/details/..artenvielfalt-in-deutschland-nur-lokal
Weitere Infos zu VBIO unter: www.vbio.de


Originalpublikation:

Junk, I., Hans, J., Perez-Lamarque, B. et al. Archived natural DNA samplers reveal four decades of biodiversity change across the tree of life. Nat Ecol Evol (2025). doi.org/10.1038/s41559-025-02812-6


Bundesumweltministerium und Bundesamt für Naturschutz laden zur aktiven Mitgestaltung des Nationalen Wiederherstellungsplans ein

Ab sofort können sich Bürgerinnen und Bürger, Verbände sowie weitere Interessierte aktiv im Rahmen der Durchführung der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur beteiligen.

Das Bundesumweltministerium (BMUKN) und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) haben dafür eine Online-Plattform eingerichtet. Dort werden bis 3. Oktober 2025 Hinweise und Anregungen gesammelt. Die EU-Verordnung zielt darauf ab, Natur und Lebensräume besser zu schützen und wiederherzustellen – als unverzichtbare Grundlage für unsere Lebensqualität und Wirtschaft.

Gesunde Wälder, saubere Flüsse, intakte Böden, nasse Moore und städtische Grünflächen sind eine unverzichtbare Grundlage für Gesundheit, Wohlstand und Lebensqualität. Sie sorgen für saubere Luft und ausreichend Wasser, speichern Kohlendioxid, schützen vor den Folgen des Klimawandels und sind essenziell für die Produktion von Lebensmitteln. Gleichzeitig fördern sie nachhaltig die Artenvielfalt und bieten Räume für Erholung und Freizeit. Wo Ökosysteme geschädigt sind, gilt es, sie wiederherzustellen und in einen guten Zustand zu versetzen. Das ist das Ziel der EU-Wiederherstellungsverordnung.

Bis zum 1. September 2026 müssen alle EU-Mitgliedstaaten gemäß EU-Verordnung einen Nationalen Wiederherstellungsplan erstellen. Dieser soll gezielte Maßnahmen bündeln, die Wälder, Flüsse und Auen, Böden, Moore, Küsten und städtischen Grünflächen schützen und stärken sollen.

In Deutschland erarbeitet die Bundesregierung den Nationalen Wiederherstellungsplan in enger Abstimmung mit den Ländern. Ziel ist es, wirksame und umsetzbare Maßnahmen zu entwickeln, die von der Gesellschaft mitgetragen werden.

Das Bundesumweltministerium (BMUKN) und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) laden die Öffentlichkeit und Stakeholder ein, diesen Prozess aktiv mitzugestalten. Zu diesem Zweck wurde eine eigene Beteiligungsplattform eingerichtet.

Auf der Online-Plattform stehen verschiedene Beteiligungsformate zur Verfügung:

  • Umfrage: Für alle, die ihre Wahrnehmungen, Erwartungen und Informationsbedarfe mitteilen möchten.
  • Fachspezifische Beteiligung: Für Stakeholder, die gezielt ihre Einschätzungen und Vorschläge zu einzelnen Themen wie Wäldern, Meeren, Flüssen und Auen, Landwirtschaft oder Natur in der Stadt mitteilen wollen.
  • Ideen-Pinnwand: Für positive Beispiele, Forschungsergebnisse oder Praxisvorschläge zur Wiederherstellung der Natur.


Die EU-Kommission will den Naturschutz schwächen– gemeinsam können wir das verhindern

Aufruf des WWF (www.mitmachen.wwf.de/HandsOffNature)  und anderer Verbände mit Unterschriftenliste:

Die Befragung endet schon am 10. September !

Unter dem Vorwand der „Entbürokratisierung“ sollen Regeln fallen, die seit Jahrzehnten Wälder, Moore, Flüsse, Küsten, Vögel und die ganze Tier- und Pflanzenwelt schützen. Doch noch ist nichts entschieden. Jetzt zählt jede Stimme. Machen Sie mit! (Mehr erfahren)

146.024 haben unterzeichnet. Erreichen wir 150.000.

Bei der EU-Kommission braut sich etwas zusammen: Unter dem Vorwand von „Entbürokratisierung“ versucht sie zentrale Naturschutzgesetze auszuhebeln und zu schwächen. Gesetze, die auch Deutschlands Wälder, Moore, Flüsse, Küsten und die Tier- und Pflanzenwelt schützen.

Die EU-Kommission hat zu diesem bedenklichen Plan eine öffentliche Befragung gestartet, mitten in den Sommerferien. Wohl in der Hoffnung, dass möglichst wenige Menschen hinschauen und mitreden. Und das ist unsere Chance. Machen Sie mit und sagen Sie der EU-Kommission: Hände weg vom Naturschutz!* Wir haben hier keine Zeit zu verlieren, denn die Befragung endet bereits am 10. September.

In ganz Europa können wir der Zerstörung der Natur zusehen: Wälder stehen in Flammen, Flüsse trocknen aus, Tier- und Pflanzenarten verschwinden. Damit verlieren wir saubere Luft, sauberes Wasser, Schutz vor Hochwasser, Dürren und Hitzewellen. Und nun will die EU-Kommission genau die Gesetze schwächen, die Natur und Menschen schützen?

Noch ist nichts entschieden. Weil die EU-Kommission sich verpflichtet hat, eine öffentliche Befragung durchzuführen, können wir jetzt direkt Einfluss nehmen. Aber wenn bei der Befragung nur die mitmachen, die an der Ausbeutung der Natur verdienen, dann bestimmen ihre Interessen das Bild. Sobald aber tausende Bürger:innen aus ganz Europa gemeinsam klar sagen: „Hände weg vom Naturschutz!“, hat das Gewicht.

Es hat Jahrzehnte gebraucht, um unsere Schutzgesetze zu erkämpfen. Lassen wir nicht zu, dass sie still und leise abgeschafft werden. Nutzen Sie Ihre Stimme und helfen Sie mit, unsere Natur zu verteidigen – gemeinsam können wir die Zukunft schützen!

JETZT MITMACHEN

*Bitte beachten Sie, dass die EU-Kommission Ihre Nachricht auf ihrer Webseite veröffentlichen kann.

Dies ist eine gemeinsame Aktion der EU-weiten HandsOffNature-Allianz, der neben den europäischen WWF-Büros unter anderem der Deutsche Naturschutzbund, die Deutsche Umwelthilfe und der Deutsche Naturschutzring angehören. Die angezeigte Anzahl der Teilnehmenden entspricht der Gesamtzahl aller Teilnehmenden.


Merkblatt 82 des NaturschutzForum erschienen: Neues Leben nach der Kohle

Naturschutz in der Bergbaufolgelandschaft von Wanninchen (Brandenburg)

Von Ralf Donat (Heinz Sielmann Stiftung, Natur-Erlebniszentrum Wanninchen, D-15926 Luckau, OT Görlsdorf)

Auszüge aus dem Merkblatt Nr. 82 (12 Seiten, hier aufrufbar)

In unmittelbarer Nähe zum Spreewald (Brandenburg) hat die Heinz Sielmann Stiftung im Naturpark Niederlausitzer Landrücken große Areale einer Bergbaufolgelandschaft nach dem Ende des Braunkohleabbaus für den Naturschutz gesichert. In „Sielmanns Naturlandschaft Wanninchen“ soll auf über 3.000 Hektar eine weitgehend ungehinderte Entwicklung der Natur garantiert werden.
Noch ausstehende bergrechtlich geforderte Sicherungsmaßnahmen werden naturschutzfachlich begleitet. Neben der Umsetzung von Naturschutzzielen spielen Angebote für Naturerlebnis, Bildung für nachhaltige Entwicklung und Naturtourismuseine große Rolle.
Der Süden Brandenburgs ist gekennzeichnet durch die Hinterlassenschaften des über Jahrzehnte andauernden Abbaus von Braunkohle, der in einigen Regionen bis heute anhält. Hierbei wurden mehr als 150 Jahre lang ganze Landstriche devastiert. Mit den Erdmassen neuer Tagebaue wurden die alten verfüllt. Was übrig blieb, waren uniform geplante und mit viel Aufwand gestaltete Produktionsflächen für Land- und Forstwirtschaft.
Mit der politischen Wende und der unter marktwirtschaftlichen Bedingungen betrachteten Ineffizienz des Kohleabbaus wurde dieses System unterbrochen. Nun lagen riesige Flächen unsaniert brach und eine Neuorientierung war notwendig…. Lange Zeit wurden diese „Mondlandschaften“ grundsätzlich als ökologische Katastrophen angesehen. In einigen Gebieten erfolgte die intensive Entwicklung touristischer Angebote (Lausitzer Seenland), andere Bereiche wurden mit viel Aufwand für land- und forstwirtschaftliche Nutzungen rekultiviert. Jedoch gelang es auch, größere Bereiche für den Naturschutz zu sichern. ….
Seit dem Ende der Braunkohleförderung (hat sich) eine struktur- und artenreiche Bergbaufolgelandschaft entwickelt. Riesige Sanddünen, Kleingewässer und Seen prägen das Bild und bieten zahlreichen extrem seltenen Pflanzen, Insekten, Amphibien und Vögeln Lebensraum. Sandstrohblume, Kreiselwespe, Wechselkröte, Kranich und Wolf zählen zu den charakteristischen Attraktionen. Prägend ist der ständige Wandel der Landschaft und der Artenzusammensetzung, denn einerseits schreitet auf vielen offenen Flächen die natürliche Sukzession voran, andererseits sacken an einigen Stellen gelegentlich Teile der Landschaft ab, wodurch unvermittelt neue Strukturen entstehen.
Durch die enge Kooperation mehrerer Akteure und durch das Flächeneigentum der Heinz Sielmann Stiftung konnte sichergestellt werden, dass Naturschutz bei allen Sanierungsmaßnahmen einen hohen Stellenwert hat. Dies kommt auch einer sanften touristischen Entwicklung der Region mit vielfältigen Naturerlebnis-und Umweltbildungsangeboten zugute. Dadurch, dass große Teile der Landschaft bergrechtlich gesperrt sind und ihr Betreten mit Gefahren verbunden ist, gibt es hier ein großes Potenzial für eine Wildnisentwicklung ohne weitere menschliche Beeinflussung. In einigen Arealen stellt sich jedoch die Frage nach dem Erhalt wertvoller Offenlandlebensräume die ansonsten in unserer intensiv genutzten Kulturlandschaft nicht mehr existieren.

Impressum:

NaturschutzForum Deutschland e.V. (NaFor) / Biologische Schutzgemeinschaft Hunte Weser-Ems e.V. (BSH). Text und Fotos: Ralf Donat. Redaktion: Prof. Dr. Remmer Akkermann, M.Sc. Sina Ergezinger. Erscheinungsweise der Merkblätter: unregelmäßig. Gesamtherstellung: BSH Wardenburg. Sonderdrucke in gehefteter Printform werden für die gemeinnützige Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit, auch in Klassensätzen, zum Selbstkostenpreis ausgeliefert, soweit der Vorrat reicht. Der Druck dieses Merkblattes wurde ermöglicht durch den Beitrag der Mitglieder. © NaFor / BSH. Der Nachdruck ist kostenlos und für gemeinnützige Zwecke mit Quellenangabe erlaubt (Donat, R. (2025): Neues Leben nach der Kohle – Naturschutz in der Bergbaufolgelandschaft von Wanninchen.-. NaFor / BSH-Merkblatt 1-12, Wardenburg).- Jeder, der den Natur- und Artenschutz persönlich fördern möchte, ist zu einer Mitgliedschaft eingeladen. Steuerlich abzugsfähige Spenden – auch kleine – sind hilfreich. Konto: LzO (IBAN DE 92 2805 0100 0000 4430 44). Adresse und Bezug der Print-Ausgabe: NaFor / BSH, Gartenweg 5 / Kugelmannplatz, D-26203 Wardenburg. Tel.: 04407 5111, Fax: 04407 6760, E-Mail: verwaltung@nafor.de / info@bsh-natur.de . Homepage NaFor: www.nafor.de. BSH: www.bsh-natur.de,. NaFor / BSH-Merkblätter sind im Internet kostenlos abrufbar.

Nafor-Kontaktadresse vor Ort: Naturschutzgemeinschaft Döbern e.V. (NGD),

03130 Felixsee OT Bohsdorf, heike.koall@gmail.com


Rote Liste Säugetiere und Heuschrecken Niedersachsens erschienen

Ausgestorben, gefährdet oder wieder zurück: Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat die Roten Listen für heimische Säugetiere sowie für Heuschrecken neu aufgelegt und damit die Gefährdungssituation für diese Tierarten in Niedersachsen und Bremen aktuell bewertet. „Die erstmalige Gesamtbewertung seit 30 Jahren zeigt uns dringenden Handlungsbedarf für den Schutz von Säugetieren und Insekten auf“, so Niedersachsens Umwelt- und Artenschutzminister Christian Meyer. „Rote Listen als Verzeichnisse der gefährdeten Tier- und Pflanzenarten sind daher ein wichtiges Instrument des Arten- und Naturschutzes. Nur, wenn wir genug wissen zur aktuellen Gefährdungssituation, können wir unsere heimischen Arten und deren Lebensräume zuverlässig schützen. Die dringende Notwendigkeit einer Fortschreibung der Roten Listen kann dank des „Niedersächsischen Wegs“ durch den NLWKN konsequent umgesetzt werden – und liefert nun erste Resultate und wichtige Grundlagen für weiteres Handeln.“

Einiges hat sich seit Erscheinen der letzten Roten Listen vor 30 Jahren verändert: Die früher als ausgestorben geltenden Arten Luchs, Wolf, Biber und Kegelrobbe zum Beispiel haben Niedersachsen wieder besiedelt, auch der Fischotter ist mittlerweile ungefährdet. Neben einigen Gewinnern gibt es jedoch auch Verlierer, etwa den Feldhamster und Gartenschläfer sowie einige Fledermausarten, die in ihrer Häufigkeit und Verbreitung stark zurückgegangen oder bereits vollständig ausgestorben sind. „Das liegt vor allem daran, dass die Qualität ihrer natürlichen Lebensräume immer weiter sinkt oder diese Lebensräume ganz verschwinden“, so Meyer.

Ein Team aus 34 Fachleuten unter Leitung von Sophie Kirberg, Mitarbeiterin des Aufgabenbereichs „Landesweiter Artenschutz“ im NLWKN, hat 74 heimische Arten nach bundesweit einheitlichen Kriterien bewertet. Mehr als ein Drittel (35 Prozent) der bewerteten Säugetierarten gelten als bestandsgefährdet oder sind bereits ausgestorben. Weitere zehn Prozent stehen auf der Vorwarnliste. Neu auf der Vorwarnliste taucht etwa auch der Igel auf, eine ehemals sehr häufige Art, der neben dem Straßenverkehr auch verstärkt Rasenmährobotern zum Opfer fällt. „Die aktuellen Zahlen zeigen unmissverständlich, dass beim Schutz unserer heimischen Säugetiere dringender Handlungsbedarf besteht“, so NLWKN-Mitarbeiterin Kirberg. „Ohne gezielte Schutzmaßnahmen und verlässliche Daten drohen wir das Artensterben nur zu dokumentieren – anstatt es zu verhindern.“

Besonders kritisch zeigt sich die Situation bei den Fledermäusen und Kleinsäugern, von denen unter anderem die Fledermausart Graues Langohr sowie die Kleinsäugerarten Feldhamster und Gartenschläfer als vom Aussterben bedroht gelten. Intensive Landnutzung verbunden mit einem starken Strukturverlust in der Landschaft und der großflächige Einsatz von Pestiziden haben durch den Verlust von Lebensraum und Nahrung zu einem starken Rückgang der Arten geführt.

Weitere Gefährdungsursachen ergeben sich für die heimischen Säugetiere durch die fortschreitende Urbanisierung, die hohe Dichte an Verkehrswegen und die Auswirkungen des Klimawandels. Ein Anstieg des Meeresspiegels kann zum Verlust von Sandbänken führen, die für Kegelrobben und Seehunde als Ruheplätze und Aufzuchtstätten von zentraler Bedeutung sind. Zunehmende Extremwetterereignisse wie langanhaltende Dürreperioden wiederum lassen Feuchtbiotope austrocknen und entziehen semi-aquatischen Arten wie der Wasserspitzmaus und dem Europäischen Nerz ihren Lebensraum und Nahrungsgrundlagen.

Trotz dieser negativen Trends gibt es auch positive Entwicklungen aus Sicht des Arten- und Naturschutzes: Die Rückkehr ehemals ausgestorbener Arten wie die Atlantische Kegelrobbe, der Europäische Biber und der Wolf, die fortschreitende Wiederbesiedlung durch den Fischotter sowie die erfolgreiche Wiederansiedlung des Luchses sind Beispiele für gelungene Schutzmaßnahmen in Niedersachsen und Bremen. Der Wolf, der bei der letzten Aktualisierung noch „ausgestorben“ war, befindet sich in einem guten Erhaltungszustand und wird nun als „ungefährdet“ eingestuft. Auf Basis eines umfangreichen Datenbestandes von mehr als 130.000 Heuschreckendaten wurde auch die Bestandsentwicklung und Gefährdungssituation der 53 heimischen Heuschreckenarten durch ein Autorenteam von acht Artexperten unter der Federführung der Arbeitsgruppe Biodiversität und Landschaftsökologie von Prof. Dr. Thomas Fartmann der Universität Osnabrück neu bewertet. In der aktuellen Fassung sind 14 der 53 und somit etwa ein Viertel der in Niedersachsen und Bremen regelmäßig vorkommenden Arten bestandsgefährdet. Hiervon ist mit der Heideschrecke eine Art vom Aussterben bedroht. Wie bereits in der vorherigen Fassung sind vier weitere Arten als ausgestorben eingestuft. Zudem gilt eine Art als extrem selten, eine weitere steht auf der Vorwarnliste. „Zu den Verlierern der letzten zwei Jahrzehnte zählen vor allem Arten, die kühl-feuchte Standortbedingungen bevorzugen wie etwa die Kurzflügelige Beißschrecke, der Bunte Grashüpfer und der Sumpfgrashüpfer. Der Klimawandel verstärkt hier durch sommerliche Dürreperioden den Druck auf die noch vorhandenen Lebensräume dieser Arten“, sagt Felix Helbing, Heuschreckenspezialist an der Universität Osnabrück und Erstautor der Roten Liste Heuschrecken.

Neben den Sommerdürren wurden noch weitere Gefährdungsursachen identifiziert. Hierzu zählen unter anderem die Überbauung, Beseitigung oder Umnutzung von Flächen, die Ertragsoptimierung in der Landwirtschaft, die Grundwasserabsenkung, der Eintrag von Stickstoff aus der Luft sowie ungeeignete Maßnahmen zur Lebensraumpflege. Im Zuge der veränderten Landnutzung sind unter anderem Arten extensiv genutzter, magerer Offenlandlebensräume wie Sandheiden, Magerrasen und magerem Grünland zunehmend in ihren Populationen gefährdet und isoliert, zum Beispiel der Warzenbeißer.

Positive Entwicklungen zeigen dagegen zahlreiche wärmeliebende Arten, deren Bestände in den vergangenen zwei Jahrzehnten vor allem klimabedingt wachsen und sich ausbreiten konnten. Hierzu zählen unter anderem die Große Goldschrecke, die Langflügelige Schwertschrecke und die Südliche Eichenschrecke. Auch einige spezialisierte Arten konnten sich zuletzt ausbreiten, zum Beispiel die Blauflügelige Sandschrecke und die Blauflügelige Ödlandschrecke. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob dieser positive Trend in den kommenden Jahren anhält. Dies soll im Rahmen der nächsten Fassung der Roten Liste kritisch überprüft werden.

Für die langfristige Erhaltung unserer heimischen Tierwelt ist die dauerhafte Förderung strukturreicher Lebensräume mit vielfältigen Standortbedingungen entscheidend. Artenreiche Offenlandlebensräume wie Sandheiden, Magerrasen und Feuchtgrünland müssen durch geeignete Pflegekonzepte – etwa extensive Beweidungssysteme oder jährlich rotierende Insektenschutzstreifen auf Wiesen – erhalten werden. „Insbesondere in den stark vom Menschen geprägten Landschaften Niedersachsens und Bremens sind geeignete Artenschutzmaßnahmen von hoher Bedeutung. Maßnahmen, die den Biotopverbund zwischen bestehenden Lebensräumen fördern, wie die Anlage, Erhaltung und Pflege von Wegrändern, Einzelbäumen, Hecken und Waldsäumen sowie Querungsmöglichkeiten wie Unter- oder Überführungen von Verkehrswegen können dabei einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz leisten“, betont Dr. Jakob Fahr, Leiter des Aufgabenbereichs „Landesweiter Artenschutz“ im NLWKN.

 

Der Feldhamster gilt als „vom Aussterben bedroht“. Jahrzehntelange Verfolgung
und intensive landwirtschaftliche Nutzung haben seine Bestände um
 90% reduziert. Heute überlebt er in wenigen Restvorkommen
d. Braunschweiger, Hildesheimer u. Calenberger; Quelle nlwkn.niedersachsen
Der Feldhamster gilt als „vom Aussterben bedroht“. Jahrzehntelange Verfolgung und intensive landwirtschaftliche Nutzung haben seine Bestände um 90% reduziert. Heute überlebt er in wenigen Restvorkommen d. Braunschweiger, Hildesheimer u. Calenberger; Quelle nlwkn.niedersachsen

Die Roten Listen Niedersachsen und Bremen sind unter folgendem Link verfügbar: www.nlwkn.niedersachsen.de/43858.html

Herausgeber: Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz.

Presseinformation im Portal des Landes Niedersachsen: www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/rote-liste-saugetiere-und-heuschrecken


Deutscher Jugend-Naturschutzpreis

aus BMUKN-Bildungsnewsletter: Jetzt für den Deutschen Jugend-Naturschutzpreis bewerben!

© iStock.com/migin

Der Deutsche Jugend-Naturschutzpreis des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) geht in die nächste Runde. Das BfN freut sich über zahlreiche Bewerbungen und Unterstützung, damit die Informationen zu diesem besonderen Preis viele junge Menschen erreichen.
Teilnehmen können Jugendliche zwischen 13 und 21 Jahren.
Wer sich für die Natur einsetzt und spannende Vorhaben umgesetzt hat – egal, ob diese praktisch, kreativ, digital oder wissenschaftlich sind –, kann sich jetzt für den Deutschen Jugend-Naturschutzpreis 2025 bewerben. Insgesamt werden 10.000,- € Preisgeld an die überzeugendsten Ideen vergeben.
Cornelia Funke, bekannte Jugendbuchautorin und Naturschützerin, unterstützt den Preis als Schirmherrin und Jurymitglied. Einsendeschluss ist der 5. September 2025.

Weitere Informationen zum Beitrag des BfN Bundesamt für Naturschutz unter: www.bfn.de/deutscher-jugend-naturschutzpreis
BMUKN Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit unter: www.bundesumweltministerium.de/newsletter/bildung