Umpflügen von Wegrainen und Uferzonen muss unterbleiben

Die Inanspruchnahme öffentlicher Saumbiotope ist ein ständiges Ärgernis

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Die Abstände von den Gewässeroberkante an diesem Vorfluter werden auf den beiderseits gelegenen Ackerflächen nicht eingehalten. Das widerspricht den Vorgaben der Satzung des Unterhaltungsverbandes. An den schrägen Böschungen des Trapezprofils gibt es verengte Wuchszonen für Kulturgräser und Wasserschwaden. Fotos: BSHnatur, Juni 2026 vor der Hitzewelle

 

Oldenburg-Niedersachsen. In der NDR-Sendung Panorama 3 vom 16.06.2026 beklagte der Natur- und Artenschutzexperte Olaf von Drachenfels den dramatischen Schwund von Wegrainen bis hin zum Untergang ganzer Feldwege durch illegale Umwandlung in Ackerflächen. Dieses Phänomen beklagen Naturschutzverbände wie die BSH schon seit einem halben Jahrhundert, so das Naturschutzforum Deutschland (NaFor).

Zahlreiche Landwirte erweitern auf diese Weise eigenmächtig ihre Wirtschaftsflächen. Das Nachsehen haben Schmetterlinge und andere Insekten, weil ihnen damit unter anderem die Futterpflanzen für ihre Raupen und andere Larvenstadien genommen werden. In fast jeder Kommune finden sich Beispiele, in denen öffentliches Eigentum ungenehmigt umgepflügt und wichtige Raine und streifenartige Brachen an Wegen oder Fließgewässern entfernt werden. Auch Flurbereinigungen, die die Beseitigung alter Schaftriften legalisierten, trugen zur Vernichtung von wertvollen Lebensräumen entlang von Wegen bei.

Es ist dringend an der Zeit, so das Naturschutzforum, dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten, verbunden mit dem Appell, die im Eigentum der Gemeinden stehenden Streifen in Ruhe zu lassen und den Wildpflanzen und ihren Bewohnern die Lebensräume zurückzugeben.

Völlig unverständlich, aber typisch sei der Standpunkt des Samtgemeinde-Bürgermeisters Thomas Wolf im Panorama 3-Beitrag, der sich nicht mit den Landwirten anlegen, sondern gemeinsame Lösungen mit den betroffenen Landwirten suchen möchte. Hier zeigt sich, dass eine unerlaubte gesetzwidrige Nutzung fremden Eigentums geduldet wird. Das ist nicht hinzunehmen. Hinzu kommt, dass viele landwirtschaftliche Betriebe die in den Satzungen der Wasser- und Bodenverbände und dem Bundeswasserverbandsgesetz vorgeschrieben Abstände zu den Fließgewässern von 1m oder mehr zur Gewässeroberkante nicht beachten und oft bis an die Böschungskanten wirtschaften. Damit gehen auch hier kilometerlange Blühstreifen und Kinderstuben für Insekten und Bodenbrüter verloren.

 

oben links: Blick in ein Maisfeld. Vom umgepflügten Weg ist eine Eiche verblieben. Hier sind Wegränder nicht mehr vorhanden. Der fahrbahnbahnbegleitende Streifen wird von Weidegras eingenommen.
oben rechts: Der öffentliche Wirtschaftsweg führt zwischen einem Weidezaun am Deich (links) und der Agrarfläche hindurch. Die Wegränder sind überwiegend in privater Nutzung, der Zaun für Wildtiere nur schwer zu überwinden.
unten links: Statt des Uferrandstreifen eines Grabens wechselt die Böschungskante direkt in die Wirtschaftsfläche. Lediglich die Restflora aus Kulturgräsern, Labkraut und Brennnessel sind spärlich verblieben oder von umgepflügtem Boden überlagert.
unten rechts: Das Feld mit reifer Gerste grenzt an einen öffentlichen Weg. Auch mit Unterstützung von Anwohnern wird der „Blühstreifen“ regelmäßig kurz gemäht, was dem ästhetischen Empfinden entsprechen mag, aber als Lebensraum für Insekten entfällt.

 

 

Das Naturschutzforum fordert alle Eigentümer öffentlicher Flächen, die von diesem Landschaftsvandalismus betroffen sind, auf, endlich dem illegalen Unterpflügen Einhalt zu gebieten und die Wiederherstellung der ehemaligen Biotope anzuordnen. Geschieht das weiterhin nicht, ist das ein Eingeständnis, dass eine auch ökologisch wichtige Berufsgruppe sich Rechte herausnimmt, für die die Bevölkerungsmehrheit mit Geldbußen belegt würde. Es bedarf der sofortigen Umsetzung von EU-weit gültigen Vorgaben, darunter die des Verschlechterungsverbots in der Wasserrahmenrichtlinie.

Auch der sogenannte “Niedersächsische Weg“ der niedersächsischen Landesregierung disqualifiziert sich hier. Während der vormalige Umweltminister und heutige Ministerpräsident Olaf Lies diese Vereinbarung als herausragende Kooperation zwischen dem Land Niedersachsen, dem Landvolk, der Landwirtschaftskammer Niedersachsen und zwei Naturschutzverbänden herausstellte (die anderen 13 anerkannten Verbände hatten sie nicht eingeladen), bleibt die bisherige Misere der Nutzung von Saumbiotopen unverändert oder sogar noch massiver bestehen.

Nach Auffassung des Naturschutzforum ist es dringend an der Zeit, gemeinsam mit ökologisch verantwortungsvoll handelnden Landvolkvertretern die Weg- und Gewässerraine der Natur zurückzugeben und eine Wildflora zuzulassen, damit hier der für die Artenvielfalt unverzichtbare Biotopverbund wieder entstehen kann.

 

 


Rettet die Berge – LBV-Unterschriftenaktion

Die Bayerischen Alpen und unsere Mittelgebirge sind einzigartige Naturräume. Sie garantieren Tieren und Pflanzen ihren Lebensraum. Sie sind wertvoll für den Schutz unseres Klimas und bieten uns Menschen Erholung und Rückzugsorte. Der LBV (vertreten durch den Vorsitzenden Dr. NorbertSchäffer) sieht das durch das geplante „Dritte Modernisierungsgesetz“ gefährdet und ruft zu einer Unterschriftenaktion auf.

Die Unterschriftenaktion unter: www.actionnetwork.org/forms/…rettet-die-berge-kein-ruckschritt-beim-alpenschutz
Weitere Infos zum LBV – Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V. unter: www.lbv.de


Europäische Strategie zur Wasserresilienz von der EU-Kommission veröffentlicht

Gesellschaft für Ichthyologie e.V.

Veröffentlicht wurde die Europäische Strategie zur Wasserresilienz am 03.06.2025.

Der Text ist bisher nur in englischer Sprache verfügbar und kann hier heruntergeladen werden: European Water Resilience Strategy – European Commission.

European Water Resilience Strategy (Auszüge):

„Water is life. Human beings, most species and the nature we live in and depend upon, cannot survive without water. Our environment, our economy, our food and energy security and our quality of life rely on a stable supply of water of the right quality.“

„The existing EU framework for freshwater, including the Water Framework Directive, the Flood Management Directive, and the Nature Restoration Regulation, provides a comprehensive regulatory framework for Europe’s water cycle. However, effective implementation will be necessary to restore the water cycle in quantity and quality. The Water Framework Directive’s objective to achieve good status of all water bodies by 2027 and the objectives of the Floods Directive remain the compass for action. The Commission will prioritise enforcement based on its latest assessment of national River Basin Management Plans (RBMPs) and Flood Risk Management Plans (FRMPs) in dialogue with Member States. To further support the work of Member States in addressing water scarcity and droughts, the Commission will develop indicators for water scarcity and publish a Technical Guidance on Drought Management Plans. The Nature Restoration Regulation provides an opportunity to support water quantity management and enhance resilience against both droughts and floods with nature-based solutions. Water and climate resilience must be fully integrated in the national Restoration Plans to be developed by 2026.“

„Furthermore, the Commission will encourage Member States to cooperate in a Green and Blue Corridors initiative to support the restoration of ecological settings and infrastructure including rivers, wetlands, and coasts.“


Zum Thema:

  • Brunken, H. (2025): Retentionsflächen für den Hochwasser- und Naturschutz. Das Beispiel Schunter. Umweltzeitung, Magazin für Politik, Ökologie und eine lebenswerte Zukunft (Braunschweig). Ausgabe Januar/Februar 2025. S. 12-15. PDF
  • Brunken, H., Rennebeck, L., Seggelke, A. & Verwold, A. (2018): Einschätzung der fischökologischen Bedeutung urbaner Kleingewässer am Beispiel der Stadt Bremen. – Bulletin of Fish Biology 18(1/2): 107-120 Download über ResearchGate – Auf Academia auch mit Podcast in englischer Sprache (PC-Ansicht „Listen to a Podcast Summary“).

Neobiota: Pflanzen und Insekten dominieren – Bayern und Bremen an der Spitze

Neue Studie vorgestellt

aus den VBIO-News 17/2025

Eine neu veröffentlichte Studie präsentiert erstmals eine umfassende Liste etablierter nicht-heimischer Arten in Deutschland, einschließlich der betroffenen Lebensräume, Herkunftsregionen und der dokumentierten Auswirkungen. Die meisten dieser 1962 Arten sind Pflanzen und Insekten, wobei 80 Prozent an Land leben. Besonders häufig wurden die Tiere und Pflanzen aus benachbarten europäischen Ländern, Asien und Nordamerika eingeführt. Die Studie zeigt, dass bei fast 98 Prozent der Arten die Auswirkungen auf heimische Ökosysteme und die Wirtschaft noch unbekannt sind. 

Weitere Informationen im VBIO-Newsletter 17/2025 unter: www.vbio.de/aktuelles/details
Weitere Infos zu VBIO unter: www.vbio.de


„Zusammenbruch der Dienste der Natur würde Weltwirtschaft jedes Jahr Billionen Dollar kosten“

UNO-Generalsekretär Guterres vor COP16

Vor Beginn der UNO-Naturschutzkonferenz im kolumbianischen Cali hat UNO-Generalsekretär Guterres die Teilnehmerstaaten zu bedeutenden Investitionen aufgerufen. In einer Videobotschaft erklärte Guterres, die Zerstörung der Natur verschärfe weltweit Konflikte und Hungersnöte.

Außerdem könne die Weltwirtschaft durch Umweltkatastrophen um jährlich Billionen US-Dollar belastet werden, wenn nun nicht gehandelt werde. Bei der heute beginnenden Artenschutzkonferenz werden rund 12.000 Teilnehmer aus fast 200 Ländern erwartet. Die Delegationen sollen Pläne für die nächsten Jahre vereinbaren, um Naturzerstörung und das weltweite Artensterben einzudämmen. Bundesumweltministerin Lemke reist erst in der kommenden Woche nach Cali, um sich auf der Konferenz mit anderen Ministerinnen und Ministern zu treffen.

Mehr zum Thema:

COP16 – Eröffnungszeremonie der UN-Weltnaturkonferenz in Cali (Audio)

Krieg oder Frieden mit der Natur? Weltnaturkonferenz eröffnet (Audio)

Wirtschaftsgespräch: Ökonomische Aspekte der UN-Biodiversitätskonferenz (Audio)

Diese Nachricht wurde am 21.10.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet:

www.deutschlandfunk.de/zusammenbruch-der-dienste-der-natur-wuerde-weltwirtschaft…jedes-jahr-billionen-dollar-kosten


Faktencheck Artenvielfalt zeigt erstmals, wie es um die biologische Vielfalt in Deutschland steht

aus den VBIO-News 37/2024 Aktuelles aus den Biowissenschaften 02. 10. 2024

Mehr als die Hälfte der natürlichen Lebensraumtypen in Deutschland weist einen ökologisch ungünstigen Zustand auf, täglich verschwinden weitere wertvolle Habitatflächen. Die Konsequenz: Populationen von Arten schrumpfen, verarmen genetisch oder sterben aus – mit direktem Einfluss auf die Leistungsfähigkeit und Funktionsweise von Ökosystemen. Ein Drittel der Arten sind gefährdet, etwa drei Prozent sind bereits ausgestorben. ….

In kaum einem Land wird so viel zur biologischen Vielfalt geforscht wie in Deutschland. Für den Faktencheck Artenvielfalt (FA) haben mehr als 150 Wissenschaftler:innen von 75 Institutionen und Verbänden nun die Erkenntnisse aus über 6000 Publikationen ausgewertet, und in einer eigens dafür entwickelten Datenbank zusammengeführt. Um langfristige Entwicklungen zu erkennen, haben sie einen bisher noch nicht dagewesenen Datensatz von rund 15.000 Trends aus knapp 6200 Zeitreihen erstellt und analysiert. „Der Faktencheck Artenvielfalt ist weltweit eines der ersten Beispiele, wie große internationale Berichte – wie die globalen und regionalen Assessments des Weltbiodiversitätsrates IPBES – auf einen nationalen Kontext zugeschnitten aussehen können, mit dem Ziel, Handlungsoptionen für die konkrete nationale und subnationale Politik aufzuzeigen und zu entwickeln“, erklärt Prof. Dr. Christian Wirth, Professor an der Universität Leipzig und Mitherausgeber des FA.

Die Ergebnisse sind ernüchternd. Insgesamt sind 60 Prozent der 93 untersuchten Lebensraumtypen in einem unzureichenden oder schlechten Zustand. Am schlechtesten steht es um ehemals artenreiche Äcker und Grünland, Moore, Moorwälder, Sümpfe und Quellen. Der FA stellt nur wenige positive Entwicklungen fest, beispielsweise in Laubwäldern – doch diese werden akut vom Klimawandel bedroht.

10.000 Arten in Deutschland sind bestandsgefährdet . . .

Weiteres siehe: www.oekom.de/…Naturchutz&schlagwort

sowie: www.vbio.de/aktuelles/


Bonner Thementage der Biodiversität – Konferenz der Arten

Vom 18. bis zum 21. November 2021 werden im Museum Alexander Koenig die Bonner Tage der Biodiversität stattfinden. Das vorläufige Programm wurde jetzt bekanntgegeben. Die Veranstalter teilen dazu folgende Links mit:

Schauen Sie rein unter: Programm Bonner Thementage der Biodiversität

Das Programm der FörTaxCon können Sie hier einsehen: FörTaxCon

Ein ausführliches Programm der Konferenz der Arten finden Sie hier: Konferenz der Arten  

Bitte beachten Sie, dass diese Programme noch vorläufig sind und regelmäßig von uns weiter aktualisiert und ergänzt werden.

Melden Sie sich noch bis zum 05. November mit dem Formular auf folgender Seite an: Biodiversitätstage 2021

Zoologisches Forschungsmuseum Alexander Koenig
– Leibniz-Institut für Biodiversität der Tiere –
Adenauerallee 160, 53113 Bonn, Germany
www.zfmk.de

Stiftung des öffentlichen Rechts; Direktor: Prof. Dr. Bernhard Misof
Sitz: Bonn


NaturschutzForum Deutschland lobt Umsetzung der FFH-Richtlinie in der Flusslandschaft Örtze

Der Landkreis Celle hat den Entwurf zur Umsetzung europarechtlicher Vorgaben aus der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie in nationales Recht zur Flusslandschaft Örtze (LSG 081) vorgelegt. Er stößt damit auf Zustimmung beim NaturschutzForum Deutschland, das alle wichtigen Belange detailliert berücksichtigt sieht.

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Veranlassung und Schutzstatus aller Natur- und Landschaftsschutzgebiete werden über Verordnungstexte definiert und begründet. Das entspricht den Vorgaben  im Bundesnaturschutzgesetz  vom 29. 07. 2009, zuletzt geändert durch Gesetz vom 04. 03. 2020 (BGBl. I S. 2542 bzw. S. 440). Im Rahmen der FFH-Richtlinie 92/43/EWG (EU) des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl.Nr.L 206, S. 7), zuletzt geändert  durch Art. 1 ÄndRL 2013/17/EU vom 13. 05. 2013 (ABl. Nr. L 158, S. 1293). Insoweit sind alle Landkreise betroffen, es ist also nichts Besonderes, außer dass festzustellen ist, wie viel Zeit Deutschland wieder mal hat verstreichen lassen, um EU-Recht in deutsches Recht umzusetzen.

Im aktuellen Fall wurde durch die Stabsstelle Wirtschaft und Tourismus des Landkreises Celle für das Gebiet des naturnahen Heidebachs Örtze samt Nebengewässern ein umfangreicher Entwurfstext erarbeitet. Er gehört nach Auffassung des NaturschutzForums Deutschland (NaFor) auch im Ländervergleich zu den bestformulierten  Texten und Verfahrensunterlagen. „Wir würden uns wünschen, wenn auch andere Landkreise ihre zum Teil noch auf alten Standard-Texten basierenden Verordnungen entsprechend überarbeiten würden“, so Prof. Dr. Remmer Akkermann, Präsident des NaFor.

Alle Dokumente können aufgerufen werden unter folgendem Link:

www.landkreis-celle.de/kreisverwaltung/umwelt-und-laendlicher-raum/naturschutz/natur- und-landschaftsschutz… ffh-gebiet-081-oertze-mit-nebenbaechen-teilgebiet-iso-oertze

Die Umsetzung naturschutzrechtlicher Ziele entlang der Flüsse Aller und Lachte galt über Jahrzehnte als bundes- und landesweite Modellfälle. Federführend war der Landkreis Celle mit umliegenden Kommunen wie den Landkreisen Gifhorn und der Samtgemeinde Hankensbüttel.

Begleitet wurden die Planungen im Einzugsgebiet der Aller als grenzübergreifendes Ökosystem von Anfang an durch örtlich aktive Naturschutzverbände, darunter den BUND und in GF der Zusammenschluss von KONU. Die Örtze liegt im Naturraum Südheide und gehört der naturräumlichen Einheit „Örtze-Urstromtal“ und Oerreler Sander an. Kennzeichnend sind auch Altwässer, Feucht- und Nassgrünländer, Sümpfe, feuchte Hochstaudenflure, Au- und Bruchwälder sowie Eichen-Mischwälder. Mit Inkrafttreten des vorgelegten Entwurfs tritt die bisherige Verordnung (LSG CE 2 „Örtzetal“) außer Kraft.

Das Gebiet verfügt über ein selten hochwertiges biologisches Inventar. Leitarten sind unter den Wirbeltieren Biber, Fischotter, Kranich, Schwarzstorch, Eisvogel und andere. Unter den Pflanzen sind die gefährdeten Arten von feuchten bis nassen Biotopen wie div. Orchideen zu nennen. Ausgewiesen werden ca. 880 ha gemäß den einschlägigen Gutachten von beauftragten Sachverständigen.

Im Sinne von gesetzeskonformen und gerichtsfesten Grundlagen enthält der 7-seitige Entwurf eindeutige Formulierungen, die das Betreten, die Zeiten und Nutzungen, auch in Berücksichtigung alter Rechte regeln. Damit sind die verschiedenen Ansprüche zwischen Landschaftsschutz und Nutzung sensibel abgewogen worden. Das bezieht die Ausnahmen, Verbote und Ahndungen mit ein.

Stellungnahmen von Seiten der gesetzlich anerkannten Verbände an den Landkreis Celle (Az. 66/N 332-303/11-81 LSG Örtze) sind bis zum 25. August möglich.


Wichtiger Hinweis

Aktuelle Termine werden bei den Mitgliedsverbänden und deren Unterorganisationen in den jeweiligen Veranstaltungsprogrammen bekannt gegeben (siehe dort). Wegen der 2020 aufgetretenen Corona-Pandemie werden hier vorerst keine Terminhinweise mitgeteilt.


Bioland-Wintertagung Nord 2020

 

 

Die Gesellschaft fordert – wir liefern Antworten!
Bioland-Wintertagung Nord 2020

Visselhövede, 26.11.2019. Im neuen Jahr, vom 12. bis zum 14. Januar, findet wieder die Bioland-Wintertagung Nord im Hotel Camp Reinsehlen bei Schneverdingen statt, eine der bedeutendsten und umfangreichsten Wintertagungen des Verbandes. Ökolandbau Interessierte, Bioland-Mitglieder und Verarbeitungspartner sind herzlich eingeladen zu einem breiten Fachprogramm mit rund 20 Einzelveranstaltungen zum Ökolandbau.

Die Fridays for Future-Bewegung zeigt deutlich, dass die Gesellschaft immer kritischer wird. Sie fordert Maßnahmen zum Klima-, Arten- und Gewässerschutz, gleichzeitig sollen die Menschen auf diesem Planeten auf nachhaltige Weise ernährt werden. Daher lautet das Motto der Tagung in diesem Jahr „Die Gesellschaft fordert – wir liefern Antworten!“. In dem Sinne dreht sich am ersten Tag der Tagung alles um diese großen gesellschaftlichen Themen: Wie begegnet der Ökolandbau den globalen Anforderungen? Was kann er zu einer zukunftsfähigen Landwirtschaft beitragen? Was kann jeder einzelne Betrieb tun?

Am zweiten Tag geht es dann fachlich in die Tiefe mit einem Einblick in die Entwicklungen des Marktes, bevor die Teilnehmer neue Impulse unter anderem aus den Bereichen Ackerbau, Gentechnik, Gemüsebau und der Vermarktung bekommen.

Daneben bietet die Tagung ausreichend Raum für Begegnungen und den Austausch untereinander.

Traditionell startet die Wintertagung bereits am Sonntag für Neumitglieder mit einem Rundumblick über den Bioland-Verband und einer Exkursion auf den Betrieb eines „alten Bioland-Hasen“.

Im Anschluss an die Wintertagung Nord findet in diesem Jahr die Norddeutsche Bioland-Milchviehtagung am gleichen Ort statt.

Informationen, Anmeldeformular und Programm siehe Links (unten) oder im Bioland-Veranstaltungskalender unter:
http://www.bioland.de/ueber-uns/landesverbaende/niedersachsenbremen.html

Bioland ist der bedeutendste Verband für ökologischen Landbau in Deutschland. Über 7.700 Landwirte, Gärtner, Imker und Winzer wirtschaften nach den Bioland-Richtlinien. Hinzu kommen mehr als 1.000 Partner aus Herstellung und Handel wie Bäckereien, Molkereien, Metzgereien und Gastronomie. Gemeinsam bilden sie eine Wertegemeinschaft zum Wohl von Mensch und Umwelt.

Links:

Wintertagungsprogramm Nord 2020

Anmeldeformular Nord 2020

Milchviehtagung Nord 2020