Keine Priorität von Infrastruktur vor Naturschutzbelangen

Naturschutzforum lehnt den Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes ab

Die von bundespolitischer Seite geplante Gesetzesänderung zur Verfahrensbeschleunigung kritisiert das Naturschutzforum Deutschland (NaFor) als zu einseitig und in wesentlichen Aspekten fachlich unzutreffend. Mit dem Gesetzesentwurf soll das Klagerecht der Naturschutzverbände als vermeintliche Hauptursache von Verzögerungen eingeschränkt werden. Die Bundesregierung möchte damit die Umsetzung von Bauprojekten und Infrastrukturmaßnahmen beschleunigen.

Dem stehen nach Auffassung des Naturschutzforums Deutschland international verbindliche Konventionen und Artenschutzabkommen entgegen. Deutschland hat die damit eingegangenen Verpflichtungen zum Beispiel im Sinne der Bestandssicherung bedrohter Pflanzen und Tiere sowie der Sicherung von Zugwegen für wandernde Tierarten zu respektieren. Eine Verschlechterung der ökologischen Situation in Natur und Landschaft ist nicht hinnehmbar, so das Naturschutzforum.

Die Ursachen für bauliche Verzögerungen sind zu einem überwiegenden Anteil zu suchen in den unzulänglichen personellen, materiellen und fachlichen Erfordernissen von Genehmigungsbehörden, komplizierten bau- und ingenieurtechnischen Vorgaben und – oft berechtigten – Einwänden von Anliegern. Bei dem von Befürwortern des Gesetzes zitierten langjährigen Bahnprojekt in Calw handelt es sich laut Naturschutzforum Deutschland um einen Einzelfall, der nicht allein dem Naturschutz angelastet werden kann.

Wenn Infrastrukturvorhaben nun den Status des „überragenden öffentlichen Interesses“ erhalten, werden die Ergebnisse von Abwägungen automatisch zu Lasten der Belange des Umwelt- und Naturschutzes vorgegeben. Angesichts der Bedeutung des Erhalts von intakten Landschaften als existenzielle Lebensgrundlagen des Menschen und seiner belebten Umwelt hält das Naturschutzforum dies für nicht tragbar.

Das Naturschutzforum Deutschland warnt deshalb davor, zugunsten einer wirtschaftlichen Mobilisierung die Lebensqualität zukünftiger Generationen in einer intakten natürlichen Umwelt als nachrangig einzustufen.

Weitere Informationen unter: Deutscher Bundestag – Infrastruktur: Umweltrecht-Experten warnen vor Systemwechsel