Schleichende Inanspruchnahme von Feuchtgebieten durch Agrarbetriebe

NaturschutzForum fordert Rücknahme unerlaubter Bodenaufbringungen

Hannover, 20. April 2010. In letzter Zeit werden im norddeutschen Tiefland feuchte Fluss- und Bachsenken zunehmend durch landwirtschaftliche Betriebe für den Anbau von Mais in Anspruch genommen. Das NaturschutzForum Deutschland (NaFor) sieht darin eine erhebliche Gefahr für den Fortbestand von schutzwürdigen Feuchtgebieten, Gewässern und Gehölzen.

Landkreise und kreisfreie Städte können diesen Aktivitäten nach eigener Aussage nur dadurch begegnen, dass sie auf die Unantastbarkeit von Natura 2000-Flächen oder zum Beispiel Landschaftsschutzgebieten drängen. Die gem. EU-Recht jüngst erlassene Grünlandschutzverordnung (mit Umbruchverbot) kann hier angeblich nicht angewendet werden, weil die Betriebe keine Fördermittel für die Pflanzenproduktion beantragt haben, sondern sich die erheblichen Einkünfte über die Erzeugung von Strom aus subventionierten Biogasanlagen auf anderen Wegen beschaffen. Es bliebe nur – wie in Gemeinden des Landkreises Cloppenburg – die grundlegende Änderung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen.

„Damit ist der Untergang wertvoller Niederungsflächen vorprogrammiert!“, so NaFor-Präsident Professor Remmer Akkermann angesichts der rücksichtslosen Vorgehensweise einzelner, inzwischen aber mancherorts dominierender Agrarindustrieller, die unverständlicherweise sogar von bestimmten Agrar-Beratern unterstützt werden. Da sind Betriebe mit mehreren hundert Hektar keine Seltenheit – und es werden weitere Flächen fast um jeden Preis hinzugekauft und -gepachtet. Kleinere Betriebe haben das Nachsehen und geben auf. Darum ist – so NaFor – der Bundes- und Landesgesetzgeber aufgerufen, dieser schleichenden Inanspruchnahme von immer mehr Feuchtgebieten mit Rechtsverordnungen entgegenzutreten. Dazu gehören außer der Naturschutz- auch die Wassergesetzgebung des Bundes und der Länder.

Das NaturschutzForum Deutschland ruft deshalb betroffene Kommunen dazu auf, die Flächenansprüche dieser Großbetriebe einzudämmen – und sei es durch neue Flächennutzungspläne und Ausweisungen von Spezialstandorten für die Biogasgewinnung. Sinnvoll erscheint in diesem Zusammenhang auch die regelmäßige Bestandskontrolle der öffentlichen Saumbiotope entlang der Wege und Gewässer, die vielerorts zu den letzten Rückzugsgebieten und Ruhezonen für wildlebende Pflanzen und Tiere gehören und Gefahr laufen, umgepflügt oder verschüttet zu werden.

Landwirte, die in wertvollen Feuchtgebieten und Hochwasserzonen ackern oder Erde zur Bodenerhöhung hineinfahren, um Mais anzubauen, sollten nach Meinung von NaFor durch die Naturschutzbehörden verpflichtet werden, die landschaftsabträglichen Maßnahmen zugunsten von Feuchtgrünland zurückzunehmen und den gesamten illegal importierten Mutterboden wieder herauszufahren. Denn lediglich ein Bußgeld zu verhängen, legalisiert diese Zustände nur noch und hält nicht davon ab weiterzumachen. Hier ein Beispiel – aufgenommen am 18. April im Landschaftsschutzgebiet Hageler Bach / Heinefelder Mühlenbach (Gemeinde Großenkneten): hier

Daniela Vogel