Geschädigte Ökosysteme – Neue Methode, um die Widerstandsfähigkeit der Vegetation zu schätzen

aus den VBIO-News 36/2023

Wer in diesem Jahr Urlaub am Meer gemacht hat, hat es dort vielleicht schon gemerkt, die Meere werden immer wärmer. Aber nicht nur das, sie werden auch immer saurer, mit erheblichen Folgen für die Meeresbewohner. Sichtbar gemacht haben dies Forschende aus Zürich mit Hilfe von „OceanAcidificationStripes“, die anzeigen, wie weit die Versauerung in Ihrer Lieblingsbaderegion schon vorangeschritten ist. Wie stark der Klimawandel der globalen Pflanzenwelt zusetzt, zeigt eine neue Methode, die die Widerstandsfähigkeit der Vegetation anhand von Satellitendaten und der Biomasse bestimmt, auch hier werden viele geschädigte Ökosysteme sichtbar. Und wenn Sie jetzt endlich auch mal Ihre Meinung zum Klimawandel loswerden wollen, oder konkrete Vorschläge haben, können Sie das auf einer online-Plattform des Bundesumweltministeriums beim „Dialog KlimaAnpassung – Leben im Klimawandel gemeinsam meistern“. Eine Chance, die man sich nicht entgehen lassen sollte.


Ideen und Anregungen dazu bekommen Sie vielleicht auch noch bei den kommenden VBIO online Veranstaltungen zum Thema „Biodiversität und Klimaveränderung und deren Wechselwirkung“ oder „Ozeane: Zeugen und Akteure des Klimawandels“.


Weitere Informationen im VBIO-Newsletter 36 unter: www.vbio.de/aktuelles/details
Weitere Infos zu VBIO unter: www.vbio.de


Fischkundliche Tagung Gesellschaft für Ichthyologie

Die Gesellschaft für Ichthyologie e.V. (GfI) veranstaltet, als zoologische Fachgesellschaft für Fische, vom 13. bis zum 15. Oktober 2023 an der Hochschule Bremen eine Fachtagung zu allen Aspekten der Fischkunde, in diesem Jahr mit folgenden fachlichen Schwerpunkten:

  • Biologie und Ökologie des Schlammpeitzgers Misgurnus fossilis
  • Fischfauna der (heimischen) Meeresküsten und Ästuare

Programm:

Das vorläufige Programm findet sich ab sofort auf der Webseite der GfI:
www.ichthyologie.de/gfi-tagung-2023/
www.ichthyologie.de/programm-19-gfi-tagung-bremen/

Wir freuen uns über die vielen interessanten, eingereichten Beiträge und jetzt schon auf die Diskussionen dazu. Das Themenspektrum reicht vom Seepferdchen in der Nordsee bis zum Zustand der Fischfauna in der Oder, vom Beckengürtel der Knochenfische bis zur Suche nach Serranochromis janus im Malagarasi-Fluss in Tansania, und vielerlei mehr.

Insbesondere freuen wir uns über unsere Keynote-Vorträge::

Ralf Schulz Der Schlammpeitzger: Eine Bioindikatorart im Verborgenen?
Jörg Freyhof Die neue Rote Liste der Süßwasserfische von Deutschland
Jörg Scholle Die Fischfauna der deutschen Wattenmeerästuare
Oscar Puebla The biology of a rapid marine fish radiation (Hypoplectrus spp, Serranidae)
Alexander Seggelke Beitrag der deutschen Angelfischerei zum Fischartenschutz

Mehr zu den Referenten siehe hier: www.ichthyologie.de/gfi-tagung-2023/keynotes/

Anmeldung:

Die Anmeldung zur Tagung ist noch möglich! Noch könnten wir einige wenige Vorträge in das Programm integrieren. Poster können derzeit noch ohne Beschränkung zugelassen werden. Wir bitten jedoch zu beachten, dass die Frist zur Einreichung der Abstracts am 15.09.23 endet, da dass Programmheft noch rechtzeitig zur Tagung erstellt und gedruckt werden muss.


Fachtagung „Natur in der Stadt“

Bestandsbäume erhalten, Entscheidungshilfen für Neuanpflanzungen – Strategien und Erfahrungen

Im Rahmen der fachlichen Kooperation zwischen dem Bundesverband Beruflicher Naturschutz e.V. (BBN), dem Bundesamt für Naturschutz (BfN), dem Bündnis Kommunen für biologische Vielfalt e.V., der Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz (GALK e.V.) und der Bundesstadt Bonn, Amt für Umwelt und Stadtgrün wird unter dem Leitthema „Natur in der Stadt“ an Beispielen aus der Praxis aufgezeigt, wie sowohl die Anforderungen des Natur- und Artenschutzes erfüllt als auch die ökologischen, stadtklimatischen und gestalterischen Funktionen des Stadtgrüns sichergestellt werden können.

Zentrale Fragestellungen der diesjährigen Fachtagung:

  • Wie gut können Baumschutzsatzungen den Baumverlust verhindern?
  • Inwieweit können Baumschutzkonzepte mit Biodiversitätsindex konzipiert werden?
  • Welche neuen Erkenntnisse gibt es zur Baumartenauswahl im Siedlungsbereich?
  • Welchen ökologischen Wert haben nicht heimische Bäume?
  • Welche Förderungen sind möglich, um auch kostenintensive Baumneupflanzungen oder Baumresilienzmaßnahmen zu finanzieren?

Fachtagung am: 9. November 2023, Ort: Museum König, Bundesstadt Bonn

Weitere Informationen siehe: www.bbn-online.de/start

BBN-Infoteam mail@bbn-online.de


Termin 26.9.23 online-Vortrag Wirth: Biodiversität und Klimaveränderung und deren Wechselwirkung

Die wissenschaftliche Fortbildungsreihe „Faszination Biologie“ des VBIO wird im September 2023 mit einem Vortrag von Prof. Dr. Christian Wirth (Pflanzenökologie, Universität Leipzig, iDiv) fortgesetzt. Das Webinar findet statt am Dienstag, den 26. September um 17.00 Uhr, mit dem Thema: „Biodiversität und Klimaveränderung und deren Wechselwirkung“.

Nutzen Sie den folgenden Link, um sich für die kommende Veranstaltung im September anzumelden. Bitte beachten Sie, dass Ihnen nach der Registrierung ein personalisierter (!) Link aus dem Zoom-System zugesandt wird. Bitte speichern Sie diesen Link oder markieren Sie diese E-Mail, damit Sie diesen am Veranstaltungstag wiederfinden! Bitte registrieren Sie sich so rasch wie möglich – spätestens am Veranstaltungstag bis 16 Uhr. Bei Anmeldung nach 16 Uhr kann eine Teilnahme nicht garantiert werden.

Hier geht es zur Registrierung:
https://us06web.zoom.us/webinar/register/WN_8GNTjmAfS4m-Ts7WY5T6uA
Ihre Mitgliedsnummer: $Mitgliedsnummer$

Diese Fortbildung ist ein weiterer Beitrag aus einer Reihe von Vorträgen, die vor dem Hintergrund der aktualisierten Bildungsstandards im Fach Biologie für die Allgemeine Hochschulreife (KMK 18.06.2020) vom VBIO angeboten wird. Im Mittelpunkt der Vorträge stehen wissenschaftliche Erkenntnisse und der Weg dorthin. Relevante Fachmethoden werden ebenfalls vorgestellt – und selbstverständlich werden Ihre Fragen beantwortet. Die Inhalte der Fortbildung eignen sich für den Einsatz im Oberstufenunterricht und bieten neue spannende Kontexte für Unterrichtsmaterialien oder Klausuren.

Verband Biologie, Biowissenschaften und Biomedizin in Deutschland – VBIO e.V.
Geschäftsstelle München
Corneliusstr. 12
D-80469 München
Tel.: +49 89 26024573
Fax: +49 89 26024574

Mobil: 0157-790 86 661, carsten.roller@vbio.de
Mobil: 0176-233 88 963, haeussler@vbio.de

Einladung online-Vortrag Biodiversität und Klimawandel 26.09.2023 PDF
Poster – online-Vortrag Biodiversität und Klimawandel 26-9-2023 PDF

Weitere Informationen siehe: www.vbio.de, www.facebook.com/VBio.Biologie, www.twitter.com/vbioev


Mehr Abstand zum Nationalpark Wattenmeer

Naturschutzforum fordert Begrenzung der Schiffsgrößen und Sonderregelungen für Gefahrgut

Berlin / Oldenburg. Die Gebiete des Weltnaturerbes Wattenmeer zwischen den Niederlanden und Dänemark – mitten darin die deutschen Wattenmeere mit den ost- und nordfriesischen Inseln der Bundesländer Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein – sind angesichts ihrer Nähe zu Häfen, Industrie und Touristik mehrfachen Gefährdungen ausgesetzt.
Havarien sind bei Sturm oder technischen Störungen jederzeit möglich. Je größer die Schiffe und ihre Ladungen sind, umso höher ist das Gefährdungspotenzial für die Ökologie und Lebensgemeinschaften im Watt und in den Salzwiesen.

Außengroden an der Unter-Ems in Höhe von Petkum/Ostufer (ausgewiesen als Naturschutzgebiet) kurz vor der Mündung in den Dollart / Nordsee, ein ganzjährig wichtiger Lebensraum für brütende und durchziehende Watvögel und Gänsen (hier. Ringel-, Grau- und Saatgänse sowie an der Uferlinie (oben) Säbelschnäbler und Austernfischer.). Da das Gebiet im Bereich Ebbe und Flut liegt, würden Ölverschmutzungen zum Beispiel aus Havarien auch dieses Areal über Jahre schädigen. Foto: Remmer Akkermann (BSH)

Deshalb müssen für die Transportwege risikoreicher Frachten verschärfte Vorsichtsmaßnahmen gelten. Größere Abstände zum Nationalpark Wattenmeer und den benachbarten Schutzgebieten sind dringend erforderlich. Die Hauptfahrwasserrinnen nutzen vor allem zahlreiche kleinere Schiffe, die ebenfalls infolge technischer Mängel, Nebels oder fehlender Lotsen die Umwelt gefährden. Schon die Missachtung des Verbots, querfeldein über flachgründige Routen zu steuern, um Fahrzeiten zu verkürzen, könnte schwerwiegende Folgen haben, sollten die Schiffe auf Grund laufen. Derartige Grundkollisionen erlebten Fahrgäste vor Jahrzehnten immer mal wieder, wenn Fahrgastschiffe zum Beispiel durch das Watt von Wilhelmshaven nach Wangerooge fuhren, heute ist die Fahrt nur über die kürzesten mit Pricken ausgewiesenen Priele erlaubt.

Im Falle des am 26. Juli 2023 vor der niederländischen Insel Ameland in Brand geratenen Autotransporters FREMANTLE HIGHWAY, beladen mit 3.784 Fahrzeugen, 500 davon elektrisch betrieben, gelang der niederländischen Bergungsfirma und den beteiligten Havarie-Behörden, auch auf deutscher Seite, eine schnellstmögliche und dennoch vorsichtige Bergung des Schiffes. Da das Wetter mitspielte, die Wege kurz waren und Bergungsexperten schnell präsent waren und professionell arbeiteten, konnte Schlimmeres verhindert werden. Das Schiff liegt jetzt im niederländischen Eemshaven und gleicht einem Berg Sondermüll.

Doch schon die Havarien der Vergangenheit haben gezeigt, welche katastrophalen Auswirkungen austretendes Öl und Chemikalien auf das gesamte Ökosystem Wattenmeer haben können. Die Bilder von verölten Vögeln, die versuchen, durch das Putzen ihres Gefieders wieder flugfähig zu werden, sind jedem präsent. Selbst ein Reinigen der Vögel durch Vogelschützer verlängert das Leiden der Tiere oft nur, da diese das Öl beim Gefiederputzen bereits in ihrem Magen-Darm-Trakt aufgenommen haben. Ein Auslaufen der von der FREMANTLE HIGHWAY mitgeführten Kraftstoffe hätte die gesamte marine Nahrungskette gefährdet: Tausende von Brutvögeln und Meeresbewohnern – von der Strandkrabbe, über Fische bis zum Seehund und Seepferdchen – wären geschädigt oder getötet worden, die Regeneration des Watts würde Jahrzehnte dauern.

An Bord des Transporters befanden sich 1.600 Tonnen Schweröl (VLSFO) und weitere 200 Tonnen Marinediesel (LSMGO), mit einzurechnen sind die Tank- und Schmierölinhalte der 3.784 transportierten Auto. Schon ein Bruchteil davon hätte ausgereicht, Strände zu verölen und den Badetourismus lahmzulegen. Die Brandentwicklung an Bord und die tagelang emittierenden Rauchschwaden waren für Touristen auf Borkum und Norderney ein kleiner Vorgeschmack auf die anfangs nur schwer einzuschätzende Dimension einer eventuellen Katastrophe.

Das NaturschutzForum Deutschland dankt umso mehr allen beteiligten Spezialisten auf niederländischer und deutscher Seite, die der Gefahr des Auseinanderbrechens des Riesenschiffs einer japanischen Reederei oder eines unsachgemäßen Löschens durch zügiges, überlegtes Handeln zuvorgekommen sind.

Die großen rastenden Vogelschwärme (hier ein Schwarm Sanderlinge mit einzelnen Alpenstrandläufern) zeigen im ganzen Jahr den Nahrungsreichtum an wattbewohnenden Würmern, Muscheln und Krebsen. Sowohl dieser Nahrungsraum als auch die rastenden Vögel selbst wären durch Havarien bedroht. Foto: Christian Wiedemann / LKN.SH
Die Salzwiesen bilden den Übergang zwischen Meer und Deich. Sie schützen Deich und Hinterland vor zu starken Welleneinwirkungen und sind Brutgebiet für Rotschenkel und Säbelschnäbler ebenso wie für Wiesenpieper und Feldlerche. Foto: Heiko Brunken
Säbelschnäbler bevorzugen Flachwasserzonen, die sich auch als Klei-Entnahmestellen anbieten. Schon ein Kontakt mit geringen Ölmengen hätte tödliche Folgen. Foto: Christian Wiedemann / LKN.SH

Weitere Informationen und weiterführende Literatur zum Thema:

HAVARIEKOMMANDO / Central Comand for maritime emergencies Germany: Schiffsbrand vor der Niederländischen Küste. Havariekommando unterstützt und ist auf möglichen Schadstoffaustritt vorbereitet.- PM v. 26.07.2023, www.havariekommando.de

NATIONALPARK NIEDERSÄCHSISCHES WATTENMEER: Steckbrief – Lebensräume – Arten – Übersichtskarten etc. www.nationalpark-wattenmeer.de/nds/

WADDENSEA.WORLDHERITAGE NED: Das Wattenmeer in den Niederlanden: www.waddensea-worldheritage.org/de/visit/niederlande

OLDENBURGER LANDESVEREIN & BSH WARDENBURG: Die Jade – Flusslandschaft am Jadebusen.- Landes- und naturkundliche Beiträge zu einem Fluss zwischen Moor, Marsch und Meer.- Autorenkollektiv (71 AutorInnen, 482 (CD 616) S., 480 (527) Abbildungen, Verlag Isensee Oldenburg (Oldb), Siehe auch; www.jadebuch.de  

BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ Berlin: Pressemitteilung vom 27.07.2023, zum Frachterunglück vor der Insel Ameland in der Nordsee: https://www.bmuv.de/themen/wasser-ressourcen-abfall/meeresschutz/frachterunglueck-vor-der-insel-ameland-in-der-nordsee

Akkermann, R. (1998): Ölverschmutzungen und Ölkatastrophen auf dem Meer und an den Küsten. Vorbeugung, Ölunfallbekämpfung, Auswirkungen auf die marine Fauna.- NVN / BSH – Merkblatt 56, 12 S., www.bsh-natur.de/uploads/Merkblätter/056…Ölverschmutzungen.pdf

DER MELLUMRAT: Aktuelle Beiträge und Nachrichten zu Seevogelfreistätten, Wattenmeer und Nordsee in der Zeitschrift „Natur und Umwelt“. www.mellumrat.de/info/zeitschrift/  Postadresse: Zum Jadebusen 179, D-26316 Varel-Dangast, Tel: +49(0)4451 84191, E-Mail: info@mellumrat.de

Heckroth, M. (2005): Wangerooge – Naturparadies im Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“. – NVN/BSH Norddeutsche Biotope- Schutz und Entwicklung 8 S., www.bsh-natur.de/uploads/Biotope/021…Wangerooge.pdf

WISSENSCHAFTLICHE ARBEITSGEMEINSCHAFT FÜR NATUR- UND UMWELTSCHUTZ e. V. (WAU): Naturschutzverein v.a. im Wangerland/Butjadingen/Jadebusen/WTM tätig, mit Betreuung des Elisabeth-Außengrodens an der Nordsee.- Postadresse: WAU (Werner Menke), Ibenweg 7, D-26441 Jever, Telefon: +49 4461 4298, E-Mail: menke@wau-jever.de

Reinke, H.-D. (1991) Salzwiesen – gefährdeter Lebensraum zwischen Meer und Land.- NVN / BSH – Norddeutsche Biotope – Schutz und Entwicklung 12, 6 S., Wardenburg http://www.bsh-natur.de/uploads/Biotope/012 – Salzwiesen.pdf

 


Artenschutzreport 48/2023 mit Bericht zur Ganzjahresbeweidung durch Wisente

Jena. Das von Martin Görner als Schriftleiter herausgegebene Heft 48 des Artenschutzreports enthält Beiträge zur Kleinen Hufeisennase in der Kyffhäuserregion Thüringen, zur Bedeutung von Ackerflächen in Schutzgebieten für den Insektenschutz, den Lebensraumverbund für große Wildtiere sowie eine Fischbestandserfassung an einem eutrophen Flachsee in Brandenburg. Ein Bericht von Johannes Riedl informiert über 20 Jahre Ganzjahresbeweidung mit Wisenten im altbayerischen Donaumoos, ein Projekt, das im Auftrag des Bayerischen Landtages umgesetzt wird. Probleme mit Moorsackungen und intensiver Agrarwirtschaft werden dargestellt. Der Schutz von Wiesenbrütern wie Brachvogel und Wachtelkönig sowie verschiedener Libellenarten wird unterstützt. Die bei großen Weidetieren stets aufkommenden Bedenken, Vorbehalte und Probleme waren auch hier zu bewältigen. Da das zunächst auf 27 ha eingezäunte Gebiet das Abwandern in die Umgebung begrenzte, waren die Probleme überschaubar. Ein vergleichbarer Versuch im Emsland -ohne Zäune- beendete das dortige Projekt bald. Hinzu kam die Sprungintensität eines Bullen – abgebildet im zitierten BSH-Merkblatt. Im Donaumoos entwickelte sich bei einer Herdengröße von bis zu 32 Tieren (ca. 1 GV/ha, Zaun ca. 1,9 – 2,0 m hoch, unterstützt von einem Elektrogerät) heterogene Vegetationsstrukturen, durchsetzt von langzeitlich blühenden Arten. Nachgewiesen ist die Zunahme der Artenvielfalt. Auch ist der Beitrag zur Förderung der Genetik eines großwüchsigen Wildtieres positiv zu bewerten.

Quellen:

Riedl, J. (2023): 20 Jahre Ganzjahresbeweidung mit Wisenten im altbayerischen Donaumoos.- Artenschutzreport 48, 32-39, ISSN 0940-8215

Schröpfer, R. (2007): Der Wisent (Bison bonasus).- NaFor – NVN – BSH, Ökoporträt 44, Wardenburg, 8 S. www.bsh-natur.de/uploads/ Ökoporträt 44 Wisent.pdf

Artenschutzreport – Redaktion: Schriftleiter M. Görner
Thymianweg 25
D-07745 Jena

Email: ag-artenschutz@freenet.de

 


Wanderwegekonzeption für das Grüne Band Thüringen veröffentlicht

12. Juni 2023. Der Deutsche Wanderverband (DWV) hat als Abschluss eines Pilotprojektes ein umfangreiches Wanderwegekonzept für das Grüne Band Thüringen veröffentlicht. Zusätzlich bieten die Ergebnisse des Projektes wichtige Erkenntnisse zum Grünen Band insgesamt.

Vom Heldrastein hat man einen grandiosen Fernblick auf das Grüne Band © Deutscher Wanderverband / Erik Neumeyer

Das Konzept ist Ergebnis des Pilotprojektes „Wanderbares Grünes Band. Naturtouristische Wanderwegekonzeption Grünes Band Thüringen“, das vor gut anderthalb Jahren gestartet ist. Neben der eigentlichen Wanderwegekonzeption formulierte der DWV konkrete Handlungsempfehlungen, auch auf Basis einer Umfrage zum Wandern in Deutschland mit besonderem Fokus auf dem Grünen Band,

Das DWV-Projektteam hat ein Wanderangebot aus 33 Leitwegen, 77 Potenzialwegen und rund 160 Ergänzungswegen erarbeitet, das Wandernden die naturräumlichen und kulturellen Besonderheiten des Grünen Bandes Thüringen erschließt. Leitwege sind meist Halbtages- und Tagestouren, die sich thematisch eng auf das Grüne Band beziehen, als Wanderweg eine hohe Qualität besitzen und ein Stück auf dem ehemaligen Kolonnenweg verlaufen, der von den DDR- Grenztruppen zur Kontrolle der damaligen deutsch-deutschen Grenze genutzt wurde. Potenzialwege haben ebenfalls einen hohen Themenbezug zum Grünen Band, lassen sich aber hinsichtlich der Qualität als Wanderweg noch verbessern. Ergänzungswege gewährleisten ein Wegenetz rechts und links des Grünen Bandes, sodass Wandernde ihre Wanderungen variieren und Alternativen nutzen können.

Für die Zukunft sieht die Wanderwegekonzeption vor, Natur und Kultur am Grünen Band durch ein noch engmaschigeres Wegenetz zu erschließen. Ziel sind rund 50 Leitwege, die jeweils nicht weiter als 30 Kilometer auseinanderliegen sollen. Für DWV-Geschäftsführerin Ute Dicks war es ein Herzensanliegen, Wandernden das Grüne Band mit seinen kulturellen und naturräumlichen Besonderheiten stärker zu erschließen: „Ein wesentliches Ziel des Projektes war es, diesen emotional für viele Menschen so aufgeladenen Raum auf naturverträgliche und respektvolle Weise durch attraktive Wanderangebote noch besser erlebbar zu machen. Das Grüne Band wird so zum Erlebnisraum voller Wanderschätze.“

Besonders wichtig findet Dicks, dass die Wanderwegekonzeption von Partizipation gekennzeichnet war: „Zahlreiche am Grünen Band Thüringen ansässigen Akteure waren mit ihrer Expertise einbezogen, um eine nachhaltige Infrastruktur im Sinne eines Qualitätstourismus und für die Menschen vor Ort zu entwickeln.“ Viele der Ergebnisse sind nicht nur thüringenspezifisch, sondern lassen sich nach Ansicht des Projektteams auch entlang weiterer Abschnitte entlang des Grünen Bandes anwenden.

Bernhard Stengele, Umweltminister von Thüringen, sieht im Grünen Band einen einzigartigen Natur- und Kulturraum mit Strahlkraft weit über Thüringen hinaus: „Thüringen hat hier eine wichtige Grundlagenarbeit gefördert und kann als Modell einer naturverträglichen Entwicklung am Grünen Band auch für andere Anrainer dienen. Die Wanderwegekonzeption und ihr Wert für die touristische Entwicklung lässt sich in den Grundzügen sicher auf andere Bundesländer übertragen,“

Der „Leitfaden Wanderbares Grünes Band – Ergebnisse und Handlungsempfehlungen zur Naturtouristischen Wanderwegekonzeption Grünes Band Thüringen“ und die ..Wanderstudie Wanderbares Grünes Band“ können hier heruntergeladen werden: www.wanderverband.de/ergebnisse-gruenes-band

Unterwegs am Grünen Band © Deutscher Wanderverband
Von Bäumen gesäumter Weg entlang des Grünen Bands © Deutscher Wanderverband

Maßnahmen zur Rückhaltung von Wasser sind dringlich

Soweit erkennbar, reichen die bestehenden Initiativen von Verbänden, Ländern und Kommunen zur Rückhaltung von Niederschlägen und schonenden Nutzung von Grundwasser nicht aus, um den auch weiterhin zu erwartenden Engpässen in der Wasserversorgung zu begegnen. Das betrifft bundesweit sowohl den Umgang mit Trinkwasser als auch die Verwendung zur Berieselung von landwirtschaftlichen Nutzflächen mit Grundwasser. Das Naturschutzforum Deutschland (NaFor) appelliert an Wasserverbände und Behörden, deutlich mehr und schneller als bisher Maßnahmen zur Rückhaltung von Niederschlägen umzusetzen. Praktische Umsetzungen helfen mehr als Proklamationen.

In der gerade veröffentlichten Nationalen Wasserstrategie fehlen insbesondere auch Regelungen oder Kontrollen, um das Bevorraten mit Wasserspeichern konsequent zu fördern und übermäßige Nutzungen zu reduzieren, so Prof. Dr. Helmut Schmidt, Präsident des Naturschutzforums Deutschland (NaFor).

Bestehende Wasserspeicher erfüllen verschiedene Funktionen: Talsperren und die über Pipelines erfolgende Fernversorgungen von Städten wie im Falle Bremens durch die Harz-Wasserwerke werden seit Jahrzehnten erfolgreich betrieben. Talsperren, tragen dazu bei, ausreichenden Wasserstand und damit den Schiffsverkehr auf Kanälen garantieren – Beispiel Thülsfelder Talsperre für den Küstenkanal.

Wenn nun auch Landesteile mit unterdurchschnittlichen Niederschlagsmengen wie in östlichen Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg ähnlich versorgt werden sollen, ist das zu begrüßen. Allerdings darf das nach Ansicht von NaFor keinesfalls auf Kosten der Wasserversorgung von Feuchtgebieten erfolgen. Vielmehr müssen Auffanganlagen für Niederschläge neu eingerichtet werden

Ein mittlerer Wasserstand wäre vorzuhalten, der eine Ausgewogenheit zwischen dem Biotop- und Hochwasserschutz berücksichtigt, unterstützt durch die Verlängerung der Flussläufe über neue Mäander und Überlaufbecken.

Das Naturschutzforum empfiehlt daher nachdrücklich, auf allen Ebenen Maßnahmen zu ergreifen, die die Vor-Ort-Versickerung von Niederschlägen, die auf Hausdächern und Straßen niedergehen, sicherstellen. Die schnelle Ableitung des Wassers über Kanalisation und Vorfluter vor allem im Winterhalbjahr ist nicht zielführend. „Es ist eine der einfachsten Maßnahmen, Fallrohre mit Froschklappen zu versehen und das Wasser im Garten oder auf Freiflächen zu verrieseln oder in Zisternen und Rückhaltebecken zu speichern“ erläutert der Präsident des NaFor.

NaFor weist darauf hin, dass viele Gemeinden bereits entsprechende Verfügungen haben, es aber an konsequenten Kontrollen vermissen lassen. Auch kümmern sich viele Wasserversorger zu wenig um Hinweise zum sparsam(er)en Umgang mit Trinkwasser.

Die großzügigen Genehmigungen von Flächenberieselungen in der Landwirtschaft durch leistungsstarke Rotationssprenger bedürfen nach Ansicht von NaFor ebenfalls der Begrenzung. Wer mehr verbraucht, soll auch mehr dafür bezahlen. Grundlage bietet das aufzubauende „Grundwasser-Echtzeitentnahmemonitoring“ (s. Nr. 4 auf S. 83). Dieses Instrument könnte auch genutzt werden, um wasserschädliche Einleitungen bzw. Versickerungen überschüssiger Dünger-Stoffe einzudämmen.

Vergünstigungen sind dagegen zu gewähren für ökologische Leistungen zugunsten des naturnahen Wasserhaushalts, der Wasserqualität und Röhrichtbildung im Uferrandbereich. Die der Landwirtschaft zugehörigen Vertreter in den Interessen- und Wasserverbänden sind auf max. 50 % zu begrenzen. Naturschutzverbände und Staatswald-Vertretungen sollten obligatorisch Mitglieder in den Entscheidungsgremien sein.


Zu einigen der in der Nationalen Wasserstrategie (III. Aktionsprogramm Wasser, S. 82-115) gemachten Vorschlägen nimmt das Naturschutzforum Deutschland wie folgt Stellung:

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Zu 1) Mittel- bis langfristig angelegte flächendeckende regionale Wasserdargebots- und Wasserbedarfsanalysen sind, auch auf Grundlage der EU-Wasserrahmenrichtlinie unter Einbeziehung von z.B. aktualisierter und öffentlich einsehbarer kommunaler Kompensations- und Güllekatastern, erforderlich. Der Hochwasser-Vergleichszeitraum umfasst mindestens 200 Jahre (z.Z. 100 Jahre).

Zu 6 / 41) Es werden die Errichtung von Rückhaltebecken einschl. (ehem.) Feuerlöschteiche und Zisternen im Wohn-/Gartenbereich gefördert. Wasserbeschaffungsverbände weisen die Verbraucher regelmäßig auf die Pflichten zur Einhaltung von Wasserrückhaltungs-Vorgaben hin. Gemeinden sind gehalten, die Umsetzung zu überwachen und ggf. zu ahnden.

Zu 7) Spezifische Leitbilder des regionalen, naturnahen Wasserhaushalts werden entwickelt, die hydrogeologischen und bodenhydrologischen Daten zusammengefasst dargestellt.

Zu 9) Vorranggebiete für die Grundwasserneubildung und die zukünftige Wasserversorgung (Wasserschutzgebiete) sind auszuweisen. Keine Erschließung neuer Wasservorkommen, solange nicht eine nachhaltige Wassermengennutzung erreicht ist (s.10).

Zu 10 / 54) Reduzierung der Wassermengennutzung mit effizienter wassersparender neuer Technik ist ebenso zu fördern wie die Wiederverwertung von Brauchwasser im Kreislauf.

Zu 12) Förderung der natürlichen Bodenfunktionen im Hinblick auf den Bodenwasserhaushalt, den Wasserrückhalt in der Fläche, die Grundwasserneubildung und die Sandlücken-Mesofauna (Vermeidung von Austrocknen auch oberflächennaher Böden zugunsten von z.B. Mesofauna (Regenwürmer usw.), Erhalt stocherfähiger Böden für Wiesenvögel, Erhalt lückiger und von Reptilien (Blindschleichen) und Kleinsäugern (auch als Nahrungsbasis für höhere Wirbeltiere) durchwühlbaren bzw. besiedelbaren Böden.

Zu 13) Verringerung von Hochwasserspitzen durch Priorisierung von Versickerungen, dadurch auf Sandböden auch Förderung der Filterung belasteter Überschwemmungen.

Zu 15) Moorschutz muss divers erfolgen, keine Abtorfung mehr, in deren Grabenschluchten Wirbeltiere und Insekten ertrinken. Moorschutz zu stärken, bedeutet auch, bestehende (halb) trockene, z.T. bewaldete Moore als Ruhezonen mit einer eigenen Sekundärfauna/-flora unangetastet zu lassen, ggf. durch gezielte geringe Durchfeuchtung zu optimieren. Paludikulturen werden außerhalb bodenbelasteter Intensivstandorte (z.B. Mais) kritisch gesehen, da Erfahrungen fehlen und eine weitere Eutrophierung durch Rohrkolben (Typha / “Lampenputzer“ etc.) auf nährstoffarmem Untergrund unerwünscht ist. Die vorhandene schutzwürdige Avifauna auf Extensivgrünland ist zu fördern, nicht das undifferenzierte Unterwassersetzen. Denn im Gegensatz zur Sekundärbesiedlung basieren Regenerationsversuche von Mooren in der Regel auf Artenarmut und Nährstoffmangel.

Zu 16 / 68) Ein Dialog von Land- und Wasserwirtschaft sowie Gewässerschutz mit dem (außer-) behördlichen Naturschutz, der Fischerei und Jagd sind biotopbezüglich unverzichtbar. Außer den empfohlenen Leitbildern sind vor allem gemeinsame landschaftsindividuelle Expertisen vor Ort wichtig. Die Einschätzungen von Naturwerten und Entwicklungsmöglichkeiten können schon innerhalb eines Landkreises stark variieren, lassen sich also nur sehr eingeschränkt verallgemeinern. Entsprechende Schulungen bzw. Fortbildungen sind bezüglich der Qualifizierung der Bediensteten der Gewässerunterhaltung und auftragnehmenden Firmen (DEULA etc.) regelmäßig durchzuführen.

Zu 17 / 66) Eine Praxishilfe für gewässerschonende klimaangepasste Landnutzung nach Art der Schriften zur “Guten fachlichen Praxis“ der Landwirtschaftskammern ist hilfreich. Bestehende Texte des BZL und UBA sind entsprechend hochrangig zu erweitern und auch der Ausbildung und beruflichen Bildung in Land- und Forstwirtschaft sowie Gartenbau (Univ., FH, BBS) als zentrale Inhalte zu Grunde zu legen.

Zu 18) Das Bundeswaldgesetz und die Länderwaldgesetze regeln die waldgebundenen Wasserkreisläufe und Wasserrückhaltung. Belastungen von Waldbesitz durch Abgabenerhebung von Wasser- und Bodenverbänden sind auszuschließen (Beispiel: Hunte-Wasseracht erhebt für einen 32 ha großen Wald in Wildeshausen/Düngstrup 560,- EUR/a, das ist keinesfalls zu rechtfertigen). Die wasserwirtschaftlichen Ökosystemleistungen sollten stattdessen durch Zuschüsse von Seiten der örtlichen Wasserverbände maßgeblich unterstützt werden, z.B. durch die Pflicht zu Neupflanzungen, zu Bruthilfen etc. Entsprechende Vorgaben sind auch im Bundeswasserverbandsgesetz zu machen.

Zu 20) Die Bodenentsiegelung ist zugunsten des Einbaus von diversen technischen Versickerungsmöglichkeiten (verbindlich bei Neu- und Umbauten) und Entsiegelungsprojekten (im Falle älterer Baulichkeiten) durchzuführen.

Zu 21 / 23) Auenentwicklung und Gewässerentwicklungskorridore, Ruhezonen auf und am Wasser planen und realisieren. Hier sind -auch auf dem Weg von Raumplanungen und Raumneuordnungen (Flurbereinigungen)- im Biotopverbund (Naturkorridore) geeignete Flächen zu erwerben oder vorzuhalten, vor allem naturflächen-verbindende bzw. -überbrückende Areale, Laufverlängerungen, Altarmanschlüsse, Rückgewinnung natürlicher Retentionsräume und Nutzungsänderungen (Folgelandschaften wie ehem. Kiesgruben, Sand- und Kleinentnahmestellen). Das betrifft -je nach Siedlungsdichte, Bebauung, Bewirtschaftung und touristischen Interessen- 15 bis 30 % einer Flusslandschaft (incl. Einzugsgebiet und direkte Seitenräume) mit der Priorität „naturnahe zu entwickelnde Ruhezone“. Der Natur- und Artenschutz ist hier vorrangig gegenüber anderen Nutzungsinteressen (einschließlich des Wassersports) einzustufen. Das schließt behördliche Genehmigungspraktiken aus (Beispiel Landkreis Diepholz: Investitionen für den Naturschutz nur dann, wenn Tourismus und Wassersport gleichzeitig in gleichem Umfang gefördert wird).

Zu 24) Ähnlich dem Grünen Band entlang der ehemaligen DDR-Westgrenze ist ein „Blaues Band Deutschland“ am Wasser zu entwickeln. Hierzu zählt auch eine Großzahl von stehenden Gewässern, (z.T. aufgegebenen) Fischteichen, Feuchtsenken und kleinen Fließgewässern (III. Ordnung), deren Verbund eine intensive Beteiligung und Abstimmung mit den Interessen von Eigentümern erfordert. Hinzuzuziehen sind Gewässer im öffentlichen Eigentum, darunter auch Domänen- und Klosterbesitztümer sowie Überlegungen der Metropolregionen (z.B. Hamburg-Bremen-Oldenburg -Nordseeküste).

Zu 29 / 38 / 40) Besonders in Agarintensivgebieten wie Cloppenburg und Vechta sind erhebliche bundesgeförderte Projekte zur Reduzierung der mit Nährstoffen, Nitrat und Human-/Tierarzneimittel-belasteten Grund- und Oberflächenwasser (z.B. der Antibiotika als Indikator) dringend und schneller notwendig.

Zu 35) Trinkwasserschutzgebiete sind großzügig auszuweisen, die düngeintensive Landwirtschaft zugunsten von extensiver Grünlandwirtschaft und Ausgleichszahlungen zu beenden. Rund um Wasserentnahmestellen ist -soweit nicht vorhanden- eine Aufforstung zu empfehlen (z.B. OOWV 2x 1.000 ha).

Zu 36 / 56) Bei Kläranlagen ist eine vierte Reinigungsstufe über größere wasserpflanzenreiche Schönungsteiche notwendig. Bei geringer Leistung, auch zu kalter Winterzeit, sind zügige Nachrüstungen notwendig. Rückgewinnung von Wertstoffen aus Abwasser / Klärschlämmen fördern.

Zu 39 / 58) Flächengebundene Tierhaltung ist als zeitnahes Ziel verbindlich. Eine Verbringung oder zentrale Behandlung von Flüssigmist (Gülle) auf Fremdflächen sind aus Gründen des Grund- und Gewässerschutzes sowie der Tierhygiene (Seuchenschutz) nicht mehr zulässig. Das betrifft die zentrale „Gülleaufbereitung“ ebenso wie die Verteilung über Güllebanken. Die Bundes-Gülleverordnung der neunziger Jahre und die Landes-GülleVO bzw.-Erlasse weisen praktikable Regeln aus (z.B. in Niedersachsen). Von Bedeutung sind auch geförderte Nebenerwerbsbetrieb und Extensivtierhaltungen (1 Milchkuh / ha). Betroffen sind vor allem wiesenvogel-bedeutsame Gebiete, auf denen z.B. bis zu 200 Kühe/ha in Portionsbeweidungen gehalten werden (darin gibt es keine Bruterfolge von Kiebitzen etc.). Alternativ wären Grünlandruhezonen von März bis Juli -unterstützt durch Ausgleichszahlungen- auszuweisen, was dem Artenschutz zugutekäme. Eine Förderung weiterer „Standbeine“ wie Ferien auf dem Bauernhof, Energiegewinnung, Landschaftspflege oder Vertragsnaturschutz käme diesem Ziel und der Absenkung der Milchkuhhaltung entgegen. Biogasanlagen sollten nur im dörflichen bzw. kleinen betriebswirtschaftlichen Rahmen erweitert werden. Zu beachten ist, dass vergorene Reststoffe die Mikrobiologie und Biologie der Mesofauna verändert, was auch Grundwasser und Drainagen / Oberflächenwasser kontaminieren kann.

Zu 45 / 47) Sicherheitsmaßnahmen im Falle evtl. Sabotagen und cyberkriminelle Angriffe gegen die Trink- und Abwasserversorgung sind zum Schutz kritischer Infrastruktur fortzuschreiben bzw. zügig anzustreben. Auch der Katastrophenschutz muss über entsprechende Pläne für die Notversorgung der Bevölkerung über Notbrunnen-Netze -auch auf dem Lande – verfügen.

Zu 46 / 55) Wasserkraft-Anlagen sollten nicht erweitert bzw. vermehrt werden, auch kleine Stromgeneratoren stehen dem Artenschutz, insbesondere für Fische und Wirbellose entgegen. Fischtreppen an Staus oder Schleusen sind gewässerschonend, flach und breit genug anzulegen oder zu erweitern. Die Kosten tragen die Betreiber.

Zu 50 / 51) Zum Auffangen von Hochwasserwellen infolge Stark-/Dauerregens, Tornado-Niederschlägen oder Schneeschmelze sind weiträumige Niederungen und Auffang-Bereiche vorzuhalten und von jeder Bebauung freizuhalten. Die Grünlandflächen kommen dem Wiesenvogelschutz zugute. Kanalisationen und Vorfluter sind durch die Laufverlängerung von Fließgewässern und durch Dachwasser-Verrieselungen zu entlasten. Moore sind als Rückhalteflächen ungeeignet. Gefahren- und Risikokarten sind zu erstellen und öffentlich zugänglich zu machen. Die Bebauung hat sich nach dem Überschwemmungsrisiko in 100 Jahren, also nach den Geländehöhen zu richten.

Zu 57) Den 17 Vorschlägen zur Weiterentwicklung des Wasserrechts wird zugestimmt.

Zu 61) Die Erhebung, Speicherung und Nutzung gewässerrelevanter Daten ist von besonderer Wichtigkeit, wenn es darum geht, historische Entwicklungen (Trends) im Vergleich zu ermitteln. Dazu gehören nicht nur die durch die Statistikämter und Landwirtschaftskammern erfassten Grunddaten von Natur und Land(wirt)schaft, sondern auch die auf kommunaler Ebene erhobenen Kataster für Güllemengen und deren Verbringungen sowie -für den Artenschutz besonders wichtig- die jahrzehntelangen Angaben zu den Kompensationsmaßnahmen (Ausgleich und Ersatz), diese müssen mit entsprechenden Kartenauszügen öffentlich einsehbar sein. Das betrifft auch wasserschonende Maßnahmen in Intensivgebieten. Die meisten Angaben dieser Art sind auch heute trotz der Informationsgesetzgebung auch für anerkannte Naturschutzverbände nicht zugänglich, es sei denn, es werden konkrete Einzelfälle erfragt.

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Bezug:
Nationale Wasserstrategie, Kabinettsbeschluss vom 15. März 2023, 120 Seiten, Berlin

www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Binnengewaesser/nationale_wasserstrategie_2023_bf.pdf


Spechtgruppentagung 2023

Spechttagung vom 31.03. bis 02.04.2023 im Nationalpark Hainich

Am kommenden Wochenende, vom 31.03. bis 02.04.2023, findet die diesjährige Tagung der Fachgruppe Spechte in Kammerforst am Nationalpark Hainich in Thüringen statt. Auch kurzentschlossene Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind herzlich willkommen. Programm und Ablaufplan stehen auf der Website der FG zur Verfügung:

www.fachgruppe-spechte.de/tagungen/kammerforst-d-2023/

Schwerpunktthemen sind „Alte Buchenwälder“, „Monitoring von Spechten“ und „Alles rund um Specht“.

Neben einem informativen Vortragsprogramm wird eine Exkursion in den Nationalpark Hainich angeboten. Die Wälder sind seit der letzten Tagung für die hier vorkommenden sieben Spechtarten noch interessanter geworden – immerhin begeht der Nationalpark 2023 seinen 25. Geburtstag, mehr als 5.000 Hektar Laubwald konnten sich in dieser Zeit ungestört weiterentwickeln. Und seit 2011 gehört der Hainich sogar zum UNESCO-Welterbe der Europäischen Buchenwälder.

Die Tagung steht auch Nicht-Mitgliedern offen. Tagungsgebühren fallen keine an.

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Dipl.-Biol. (MSc) Karl Falk

Deutsche Ornithologen-Gesellschaft e.V.

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