NaturschutzForum fordert Änderung der Wasserverbandsgesetzgebung

NaturschutzForum fordert in einem Schreiben an Minister Özdemir mehr demokratische Beteiligung der Bevölkerung

Wardenburg. In einem Schreiben an den Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, hat das Naturschutzforum Deutschland (NaFor) eine Anpassung des Bundeswasserverbandsgesetzes an die aktuelle Situation im Zuständigkeitsbereich der Wasser- und Bodenverbände angeregt. Dies sei lange überfällig, so NaFor-Präsident Prof. Dr. Helmut Schmidt.

Die große Mehrheit der beitragszahlenden Grundbesitzer als „Zwangsmitglieder“ zugunsten der weiträumigen Entwässerung müsse über ein vereinfachtes demokratisches Mitwirkungsverfahren besser beteiligt werden. Bislang bestimme die flächenmäßige Betroffenheit über das Stimmrecht, also auch über den Haushalt und ökologisch wirksame Leistungen. Leider begünstige das aktuell gültige Gesetz aber die einseitige Besetzung von Vorständen (aktuelles Beispiel: 5 Mitglieder aus 5 Landwirten). Es müsse gewährleistet sein, dass auch Staatsforst, Naturschutzverbände und Bevölkerung im besiedelten Bereich gleichermaßen repräsentiert werden. Entsprechend sollten sich auch die Wasserbehörden der Länder, Landkreise und Kreisfreien Städte als Aufsichtsbehörden orientieren.

Zu novellieren wäre zum Beispiel § 13 des Wasserverbandsgesetzes (Feststellung der Beteiligten, Stimmenzahl). Er lautet in einer kaum vom einfachen Leser und Beitragszahler zu verstehenden Formulierung:

§ 13 (1) Für das Errichtungsverfahren hat die Aufsichtsbehörde die Beteiligten festzustellen. Sie hat ferner die auf jeden Beteiligten entfallende Stimmenzahl zu ermitteln. In einem Verfahren mit mehr als zwei Beteiligten hat kein Beteiligter mehr als zwei Fünftel aller Stimmen.

(2) Maßstab für die Festlegung der Stimmenzahl ist grundsätzlich der Vorteil, den der Beteiligte von der Durchführung der Verbandsaufgaben zu erwarten hat. Hat ein Beteiligter von der Durchführung der Verbandsaufgaben nur einen Nachteil zu erwarten oder überwiegt der Nachteil gegenüber dem zu erwartenden Vorteil, ist Maßstab für die Festlegung der Stimmenzahl der Nachteil. Eine annähernde Ermittlung des Vorteils oder Nachteils reicht aus.

Es besteht also zu Zeiten der Ampelkoalition dringender Handlungsbedarf für die Novellierung des Gesetzes, so das Naturschutzforum. Minister Özdemir wird gebeten, sich für die Änderungen einzusetzen.

Quelle: Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz – WVG)
G. v. 12.02.1991 BGBl. I S. 405; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 15.05.2002 BGBl. I S. 1578; Geltung ab 01.05.1991; FNA: 753-11 Wasserwirtschaft