Novellierung des Landeswaldgesetzes darf nicht zu Lasten der Biologischen Vielfalt gehen!

Der Landesnaturschutzverband Schleswig-Holstein e.V. (LNV) ist mit den beabsichtigen Änderungen des Landeswaldgesetzes nicht einverstanden. Der Dachverband der Naturschutzverbände befürchtet, dass mit dem heute im Umweltaussschuss des Landtages behandelten Gesetzesentwurf die Natur im Wald auf wenige Flächen zurückdrängt wird.

Der LNV fordert die Fraktionen im Landtag dazu auf, am bestehenden Gesetz festzuhalten. Das 2004 von der Landesregierung verabschiedete Waldgesetz hat sich sehr bewährt. Die erneute Änderung nach nur sechs Jahren ist für die Artenvielfalt und den Naturschutz im Wald fatal.

Vor allem die von der Landesregierung beabsichtigte vorrangig an holzwirtschaftlichen Aspekten orientierte Ausrichtung des Gesetzes konterkariert alle Bemühungen zum Schutz der biologischen Vielfalt im Wald.

Der LNV kritisiert in seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf insbesondere, dass die Grundsätze für die nachhaltige und naturnahe Bewirtschaftung der Wälder zugunsten einer kurzfristigen gewinnmaximierenden Holznutzung massiv aufgeweicht werden. Diese sogenannte „gute fachliche Praxis“, die bisher bundesweit Vorbildcharakter hatte, wird auf ein Minimum an Umweltkriterien reduziert. Sie wird zu einer Reduzierung der Schutz- und Erholungsleistungen des Waldes führen. Um die biologische Vielfalt im Wald zu erhalten, muss die Natur im Wald auch dort Platz haben, wo Holz genutzt wird. Heute häufige Arten dürfen nicht selten werden und die Natur nicht nur in Reservate oder auf unrentable Flächen verbannt werden.

Der LNV fordert, dass die in einer modernen Forstwirtschaft selbstverständlichen Leitlinien, wie der Erhalt von Alt- und Totholz oder der Verzicht auf Entwässerungen, beibehalten werden. Dr. Björn Schulz, Vorstand des LNV, dazu: „Je weniger die Forstwirtschaft nutzorientiert in die Waldökosysteme eingreift, desto vielfältiger und an Arten reicher wird der Wald. Damit wird er auch stabiler gegenüber Einflüssen. Davon profitiert neben der Biologischen Vielfalt auch die Waldwirtschaft. Dagegen fördert das Landeswaldgesetz die Entwicklung hin zu sehr gleichförmigen und damit anfälligen Wäldern. Diese sind weder für die Menschen als Erholungsraum spannend, noch bieten sie genügend Lebensraum für die Biologische Vielfalt.“
Ansprechpartner: Michael Ott, Dr. Björn Schulz
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