Der Flächenerhalt ist bei Löschungen von Schutzgebieten vordringlich

Naturschutzforum fordert eine Kompensation auch kleinerer Flächen

Norden. Seit Jahrzehnten bedienen sich bestimmte Kommunen bei Flächenbedarf für andere Planungen der (teilweisen) Löschung von Schutzgebieten. Betroffen sind oft kleinflächige Landschaftsschutzgebiete, durch die Dürre der letzten Jahre trockengefallene Flächen oder auch ältere Landschaftsschutzgebiete, wie z.B. die in den 30er Jahren gem. Reichsnaturschutzgesetz ohne spezifische Angaben zum Biotopcharakter unter Schutz gestellten Areale. Argumentiert wird damit, dass die oft geringen Flächengrößen der LSGs (0,2 bis 21,2 ha), verglichen mit dem statistischen Landesdurchschnitt laut NLWKN von 805 ha, einen Landschaftsschutz nicht rechtfertigen. Auch die Abwesenheit von Rote-Liste-Arten wird als Argument zur Löschung hinzugezogen.

Das Naturschutzforum Deutschland (NaFor) hält diese schon seit Jahrzehnten zu beobachtende Praxis für nicht akzeptabel und kritisiert, dass es sich manche Kommunen zu leicht machen, wenn sie diese LSG-Flächen als Vorhalteflächen für andere Funktionen betrachten. Je kleiner die Flächen, umso eher naht das Ende, manchmal mit dem Hinweis, dass kleine Temporärgewässer beispielsweise gem. § 30 BNatSchG doch ohnehin gesetzlich geschützte Biotope seien. Nur wird dieser Schutzstatus anders als der Landschaftsschutz nirgendwo öffentlich gekennzeichnet. Hinzu kommt, dass die Löschung kleiner LSGs häufig nicht kompensiert wird, sondern Flächen ohne Ausgleich und Ersatz aus dem Schutzstatus herausgenommen werden. Oft dürften auch wirtschaftliche Interessen von Anliegern oder politischen Entscheidungsträgern den Löschungsdruck erhöhen.

Der Wert jahrzehntealter Schutzgebiete mit extensiver Bewirtschaftung oder als sich selbst überlassenen Ruhezonen liegt vor allem auch in der ungestörten Entwicklung des Bodenlebens mit Entstehung natürlicher Nährstoffkreisläufe. Vorrangiges Ziel muss es daher sein, diese Flächen zu erhalten. Lässt sich eine Löschung von Schutzgebieten nicht vermeiden, dann sollte die Kompensation mit einer nach Größe und Funktion vergleichbaren Fläche in unmittelbarer Nähe zur allgemeinen Praxis werden. Ursprünglich wurden Kompensationen bis zum Doppelten der in Anspruch genommenen Fläche auferlegt. Inzwischen wurde das auf 1:1 oder darunter reduziert.

Nach Auffassung von NaFor sind Berechnungsmodelle zur Kompensation wie das Osnabrücker Modell nur bedingt hilfreich. Denn die Vergabe von Punkten zum Ausgleich ökologischer Wertigkeiten hilft dann wenig weiter, wenn die Bestandsaufnahmen lückenhaft sind oder zum Beispiel eine Orchideenwiese durch Neuanpflanzungen von Gehölzen ausgeglichen wird, zumal noch nicht einmal garantiert werden kann, dass diese sich dann auch planmäßig entwickeln.

An die Adresse von Genehmigungsbehörden appelliert das NaFor deshalb, den Gesamtbestand an geschützten Flächen möglichst unangetastet zu lassen oder aber durch angemessene Hilfsmaßahmen zu regenerieren. 

Zur Löschung vorgesehene LSG-Fläche zugunsten einer Erweiterung von Stellplätzen für Reisemobilde. Als Ausgleich sind Blühstreifen und eine Wiese vorgesehen (mit erfahrungsgemäß unsicherer Zukunft). (Quelle: Landkreis Osnabrück, Fachdienst Umwelt 2022)