Umpflügen von Wegrainen und Uferzonen muss unterbleiben

Die Inanspruchnahme öffentlicher Saumbiotope ist ein ständiges Ärgernis

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Die Abstände von den Gewässeroberkante an diesem Vorfluter werden auf den beiderseits gelegenen Ackerflächen nicht eingehalten. Das widerspricht den Vorgaben der Satzung des Unterhaltungsverbandes. An den schrägen Böschungen des Trapezprofils gibt es verengte Wuchszonen für Kulturgräser und Wasserschwaden. Fotos: BSHnatur, Juni 2026 vor der Hitzewelle

 

Oldenburg-Niedersachsen. In der NDR-Sendung Panorama 3 vom 16.06.2026 beklagte der Natur- und Artenschutzexperte Olaf von Drachenfels den dramatischen Schwund von Wegrainen bis hin zum Untergang ganzer Feldwege durch illegale Umwandlung in Ackerflächen. Dieses Phänomen beklagen Naturschutzverbände wie die BSH schon seit einem halben Jahrhundert, so das Naturschutzforum Deutschland (NaFor).

Zahlreiche Landwirte erweitern auf diese Weise eigenmächtig ihre Wirtschaftsflächen. Das Nachsehen haben Schmetterlinge und andere Insekten, weil ihnen damit unter anderem die Futterpflanzen für ihre Raupen und andere Larvenstadien genommen werden. In fast jeder Kommune finden sich Beispiele, in denen öffentliches Eigentum ungenehmigt umgepflügt und wichtige Raine und streifenartige Brachen an Wegen oder Fließgewässern entfernt werden. Auch Flurbereinigungen, die die Beseitigung alter Schaftriften legalisierten, trugen zur Vernichtung von wertvollen Lebensräumen entlang von Wegen bei.

Es ist dringend an der Zeit, so das Naturschutzforum, dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten, verbunden mit dem Appell, die im Eigentum der Gemeinden stehenden Streifen in Ruhe zu lassen und den Wildpflanzen und ihren Bewohnern die Lebensräume zurückzugeben.

Völlig unverständlich, aber typisch sei der Standpunkt des Samtgemeinde-Bürgermeisters Thomas Wolf im Panorama 3-Beitrag, der sich nicht mit den Landwirten anlegen, sondern gemeinsame Lösungen mit den betroffenen Landwirten suchen möchte. Hier zeigt sich, dass eine unerlaubte gesetzwidrige Nutzung fremden Eigentums geduldet wird. Das ist nicht hinzunehmen. Hinzu kommt, dass viele landwirtschaftliche Betriebe die in den Satzungen der Wasser- und Bodenverbände und dem Bundeswasserverbandsgesetz vorgeschrieben Abstände zu den Fließgewässern von 1m oder mehr zur Gewässeroberkante nicht beachten und oft bis an die Böschungskanten wirtschaften. Damit gehen auch hier kilometerlange Blühstreifen und Kinderstuben für Insekten und Bodenbrüter verloren.

 

oben links: Blick in ein Maisfeld. Vom umgepflügten Weg ist eine Eiche verblieben. Hier sind Wegränder nicht mehr vorhanden. Der fahrbahnbahnbegleitende Streifen wird von Weidegras eingenommen.
oben rechts: Der öffentliche Wirtschaftsweg führt zwischen einem Weidezaun am Deich (links) und der Agrarfläche hindurch. Die Wegränder sind überwiegend in privater Nutzung, der Zaun für Wildtiere nur schwer zu überwinden.
unten links: Statt des Uferrandstreifen eines Grabens wechselt die Böschungskante direkt in die Wirtschaftsfläche. Lediglich die Restflora aus Kulturgräsern, Labkraut und Brennnessel sind spärlich verblieben oder von umgepflügtem Boden überlagert.
unten rechts: Das Feld mit reifer Gerste grenzt an einen öffentlichen Weg. Auch mit Unterstützung von Anwohnern wird der „Blühstreifen“ regelmäßig kurz gemäht, was dem ästhetischen Empfinden entsprechen mag, aber als Lebensraum für Insekten entfällt.

 

 

Das Naturschutzforum fordert alle Eigentümer öffentlicher Flächen, die von diesem Landschaftsvandalismus betroffen sind, auf, endlich dem illegalen Unterpflügen Einhalt zu gebieten und die Wiederherstellung der ehemaligen Biotope anzuordnen. Geschieht das weiterhin nicht, ist das ein Eingeständnis, dass eine auch ökologisch wichtige Berufsgruppe sich Rechte herausnimmt, für die die Bevölkerungsmehrheit mit Geldbußen belegt würde. Es bedarf der sofortigen Umsetzung von EU-weit gültigen Vorgaben, darunter die des Verschlechterungsverbots in der Wasserrahmenrichtlinie.

Auch der sogenannte “Niedersächsische Weg“ der niedersächsischen Landesregierung disqualifiziert sich hier. Während der vormalige Umweltminister und heutige Ministerpräsident Olaf Lies diese Vereinbarung als herausragende Kooperation zwischen dem Land Niedersachsen, dem Landvolk, der Landwirtschaftskammer Niedersachsen und zwei Naturschutzverbänden herausstellte (die anderen 13 anerkannten Verbände hatten sie nicht eingeladen), bleibt die bisherige Misere der Nutzung von Saumbiotopen unverändert oder sogar noch massiver bestehen.

Nach Auffassung des Naturschutzforum ist es dringend an der Zeit, gemeinsam mit ökologisch verantwortungsvoll handelnden Landvolkvertretern die Weg- und Gewässerraine der Natur zurückzugeben und eine Wildflora zuzulassen, damit hier der für die Artenvielfalt unverzichtbare Biotopverbund wieder entstehen kann.